Seit über 10 Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums über das Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) u.a. Heizungsanlagen für die Verbrennung fester Biomasse. Aktuell können Hauseigentümer beispielsweise einen Investitionszuschuss zwischen 2500 und 3600 Euro erhalten, wenn sie ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Pelletheizung austauschen. Scheitholzvergaserkessel oder Holzhackschnitzelanlagen werden mit 1400 Euro gefördert. Wird zusätzlich eine Solarthermieanlage errichtet, gibt es eine Bonusförderung von 500 Euro. Am 17. Oktober 2013 ging im BAFA der 400.000ste Förderantrag für eine Biomasseheizung ein.
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss gibt es Investitionsanreize auf Landes- oder Kommunalebene. Der BAFA-Zuschuss ist beispielsweise mit den Landeszuschüssen von Nordrhein-Westfalen oder Sachsen kumulierbar. Darüber hinaus gibt es einen KfW-Ergänzungskredit (Bericht von TGAnewsletter), der die Differenz zwischen Investitionssumme und BAFA-Zuschuss ausgleicht. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist das sogenannte Öko-Contracting, bei dem ein Energiedienstleister eine Pelletheizung beim Immobilieneigentümer installiert und diesen über einen Wärmeliefervertrag mit Wärme versorgt. ■
Marktanreizprogramm (MAP)