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Marktanreizprogramm (MAP)

Zuschuss nur mit Hydraulischem Abgleich

Das BAFA fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) die Erneuerung von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien (Pellet- und Hackschnitzel-Heizkessel, Scheitholzvergaserkessel und Wärmepumpen) mit Investitionszuschüssen. Fördervoraussetzung ist die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs. Das gilt auch für den Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertheizkessel ersetzt wird. Ohne den Hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den MAP-Zuschuss nicht bewilligen.

Hydraulischer Abgleich rechnet sich fast immer...


Die Fördervoraussetzung hat einen einfachen Grund: Die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs erfordert zwar einen Aufwand und damit Kosten, stellt aber gegenüber einem nicht abgeglichenen System einen niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit niedrigere Betriebskosten sicher. Dabei gehört der Hydraulische Abgleich im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich zu den geringinvestiven Maßnahmen.

...es gibt aber auch Ausnahmen...


Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit ein Hydraulischer Abgleich vorgenommen werden kann, beispielsweise der Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. In diesen Fällen kann ein Hydraulischer Abgleich so teuer werden, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des Hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

...dann genügt eine hydraulische Optimierung


Auch eine hydraulische Optimierung setzt voraus, dass der Fachunternehmer / Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme und eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu ist jedes Gebäude und jede Heizung individuell zu betrachten, pauschale Aussagen akzeptiert das BAFA nicht. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall. Fachunternehmer / Heizungsbauer oder interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. ■

Weitere Infos beim BAFA: Nachweisführung des Hydraulischen Abgleichs bei der Beantragung von Zuschüssen