Am 1. Juli 2008 ist die Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen in Kraft getreten. Neu errichtete wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW können über das Impulsprogramm gefördert werden. Der nichtrückzahlbare Investitionszuschuss kann seit dem 1. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das ausschließlich zulässige BAFA-Antragsformular steht hier. ToR
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