Die im KRM verbauten Brandmelder nach DIN EN 54-7 sind Verschleißteile. Damit ihre Funktionsfähigkeit für die Sicherheit der Menschen in einem Gebäude gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden: Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation nach fünf und Brandmelder mit Verschmutzungskompensation nach acht Jahren Betriebsdauer.
Die Brandmelder im Kanalrauchmelder KRM reagieren über optische Melderkammern, die das Streulicht detektieren. Umwelteinflüsse wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung und mechanische Belastung verändern mit der Zeit das Ansprechverhalten der Brandmelder. Die Folge: Der Alarm löst entweder früher oder später aus, als ursprünglich vorgesehen. Und das kann dramatische Folgen haben.
Theoretisch ist auch eine Reinigung oder der Austausch von Verschleißteilen des Brandmelders möglich. DIN 54-7 verlangt dann aber den Nachweis, dass das Auslöseverhalten des Melders sich nicht oder nur innerhalb sehr enger Toleranzgrenzen verändert hat. Die dafür notwendige Überprüfung am Brandmelder vor Ort ist technisch in der Praxis nicht möglich. Deshalb wird sie nicht durchgeführt.
Eine Verschmutzungskompensation, welche die Funktionsbeeinträchtigung des Rauchmelders durch Verschmutzung teilweise kompensiert, kann die zulässige Betriebsdauer der Brandmelder auf acht Jahre ausdehnen. Brandmelder ohne diese so genannte Alarmschwellennachführung müssen bereits nach fünf Jahren ausgetauscht werden (vgl. u.a. auch DIN 54-7, DIN 14675 Brandmeldeanlagen, DIN 14677 Feststellanlagen sowie Empfehlungen des ZVEI Merkblattes 33005:2010-06 und der AMEV BMA 2013).
Ausführliche Informationen zum Tausch des Brandmelders im KRM gibt es auf www.oppermann-regelgeraete.de. ■