Am 17. August 2010 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 43, Seite 1170). In Kraft getreten ist es bereits am 1. Juli 2010 (Link zum Bundesgesetzblatt). Wesentlicher Inhalt der EEG-Novelle ist eine Rückführung der Solarstromförderung bis zum 1. Januar 2012 in vier Schritten: Rückwirkend um 1. Juli 2010 werden die Fördersätze um bis zu 13 % und zum 1. Oktober 2010 um weitere 3 % reduziert. Zum 1. Januar 2011 folgt eine Rückführung der Zuschüsse um bis zu 13 % und zum 1. Januar 2012 um weitere bis zu 21 %. Die konkrete Höhe der Förderabsenkung wird sich am Marktwachstum orientieren. ToR
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