Eine VBI-Veranstaltung am 10. Juni in Essen untersucht die Schnittstellen zwischen Planern und Rechtsanwälten, die sich aus der Ablösung des bisherigen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch das Inkrafttreten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 1. Juli 2008 ergeben. Von den Neuerungen sind einige Tätigkeitsbereiche von Ingenieur- und Architekturbüros berührt, beispielsweise die Beratung des Bauherrn bei Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts. Welche Rolle spielen Ingenieure und Architekten künftig dabei, was dürfen sie und was dürfen nicht?
Diese und andere Fragen nimmt das VBI-Praxisforum „Planungsbüros und Rechtsberatung“ am 10. Juni von 15.00 bis 19.00 Uhr im Essener Colosseum Theater zum Anlass, mit Planern und auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälten zu diskutieren und die Schnittstellen der Aufgabenfelder von Kanzleien und Planungsbüros zu beleuchten. Veranstalter sind der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und die UNITA Unternehmensberatung (Programmflyer). ToR
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