Monika Thomas, Vorsitzende des DVA und Leiterin der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesbauministerium hält die Empfehlung des Fachgremiums für sinnvoll und will das Votum in die nächste Sitzung des DVA-Vorstands im Mai einbringen.
Das Fachgremium des DVA bevorzugt zwar die Weiterentwicklung der VOB/B, doch müsse zunächst die aktuelle Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und die Rechtsprechung dazu beobachtet werden. Neuregelungen in der VOB/B seien zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht: Die Praxis müsste sich zeitgleich zum Inkrafttreten des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auch auf eine veränderte VOB/B einstellen, die erforderliche Rechtssicherheit neuer VOB/B-Regelungen wäre mangels gesicherter Auslegung des BGB-Bauvertrags jedoch nicht gewährleistet. Die Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht werde jedoch, insbesondere unter AGB-rechtlichen Aspekten, verfolgt und daraus ggf. Veränderungsbedarf in der VOB/B abgeleitet.
Die VOB/B als Musterbauvertrag für die öffentliche Hand wird seit über 90 Jahren im paritätisch mit öffentlichen Auftraggebern und Bauwirtschaftsverbänden besetzten DVA erarbeitet. Sie ist Allgemeine Geschäftsbedingung, die sich nach den Regeln der §§ 305 ff. BGB am gesetzlichen Leitbild messen lassen muss. ■