Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern Abend (13. Juni 2012) bezüglich des Gesetzes zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (und vier weiterer Gesetze, u.a. zur Förderung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz) ohne Ergebnis auf den 27. Juni 2012 vertagt. Bis dahin sollen die Arbeitsgruppen weiter an einen tragfähigen Kompromiss arbeiten.
Zuvor wurde zwar gestreut, dass es eine Einigung für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zwischen Bund und Ländern gegeben habe (Bericht von TGA Fachplaner), unmittelbar vor der nichtöffentlichen Sitzung wurde aber von den Oppositionsparteien kritisiert, dass außer diesen Eckpunkten nichts Konkretes zum Zustimmen vorgelegt worden sei.
Was am Ende bei dem Gesetz herauskommt, bleibt ohnehin abzuwarten: Das ursprünglich angepeilte Fördervolumen von 1,5 Mrd. Euro soll nämlich auf 1 Mrd. Euro verringert werden. Das wesentliche Mittel, um dies bei einer Ausweitung der Fördertatbestände zu erreichen, ist die Attraktivität der Steuererleichterung. So könnte es sein, dass das Gesetz im ersten Anlauf eine zu geringe Wirkung entfaltet – oder bei zu großem Erfolg schnell nachgebessert (oder sogar ausgesetzt) werden muss. Bisher war der Gesetzentwurf jedenfalls alles andere als ein Marktanreizprogramm und hat dem Modernisierungsmarkt nur geschadet (TGA-Kommentar: Taktieren um den Steuerbonus).
Der 27. Juni 2012 dürfte die letzte Gelegenheit sein, damit das Gesetz in der letzten Plenarsitzung des Bundesrats vor der Sommerpause am 6. Juli 2012 noch abgesegnet werden kann. ■
Sanierungsbonus