Rauchwarnmelder können Leben retten, vorausgesetzt, sie funktionieren. Da die Lebensdauer der Geräte begrenzt ist, müssen sie spätestens nach zehn Jahren (+ sechs Monate) ausgetauscht werden. Und genau das könnte nach Angaben von Techem in einigen Bundesländern nun bereits der Fall sein.
Schließlich ist das Gesetz zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten etwa im Saarland oder in Schleswig-Holstein (2004 bzw. 2005) bereits vor Jahren in Kraft getreten. Für Bestandsbauten galten zwar noch entsprechende Übergangsfristen, aber so mancher Eigentümer und Vermieter muss sich trotzdem auch bei diesen Gebäuden schon heute Gedanken um die Nachfolge der Geräte machen. Denn heute kann er Rauchwarnmelder verwenden, die für mehr Sicherheit und Komfort als ältere Geräte sorgen.
Automatische Geräteprüfung
Eine Funktionsprüfung montierter Geräte gehört in allen Bundesländern zum jährlichen Pflichtprogramm. Für die Betriebsbereitschaft der Melder ist je nach Bundesland der Eigentümer oder der Mieter zuständig. Da stellt sich die Frage, wie es um den Brandschutz bestellt ist, sollte der Mieter zuständig sein, aber aus verschiedenen Gründen seine Geräte nicht kontrollieren. Wie kann ein Bewohner sichergehen, dass auch sein Nachbar der jährlichen Prüfpflicht nachkommt und somit das Gebäude, in dem er wohnt, auch umfassend mit betriebsbereiten Meldern ausgerüstet ist?
In diesem Fall kann ein Rauchwarnmelder mit Selbstkontrollfunktionen und dem dazugehörigen Service für Abhilfe und mehr Sicherheit sorgen. Inzwischen ist die Technik so weit vorangeschritten, dass die aktuelle Generation an Funk-Rauchwarnmeldern, wie Techem als erster Anbieter zur Marktreife gebracht hat, über eine komplette Funkferninspektion verfügt. Zahlreiche Zusatzfunktionen der Melder und ein speziell auf diese Leistung zugeschnittener Service gewährleisten, dass die Überprüfung automatisch und sogar häufiger als im vorgeschriebenen Jahresturnus erfolgt. ■