Auf ihrer 18. Mitgliederversammlung am 13. Juni 2012 hat sich die Überwachungsgemeinschaft Heizung-Klima-Sanitär (ÜHKS) zur Gütegemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung (GTGA) umbenannt und entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Durch eine Erweiterung ihres Aufgabenspektrums ist die GTGA zukünftig in der Lage, über die Verleihung der Fachbetriebseigenschaft nach dem Wasserhaushaltsgesetz hinaus, weitere TGA-Qualitätssiegel auszustellen.
„Qualitätszertifikate als Wettbewerbsvorteil“
Als erste Zielrichtung nannte der wiedergewählte Vorsitzende der GTGA, Axel van Ray, eine Zertifizierung im Bereich der Trinkwasserhygiene. Mit der Namensänderung und der Erweiterung des Aufgabenspektrums der GTGA erfolgten umfangreiche Satzungsänderungen zur Erfüllung bevorstehender rechtlicher Anforderungen. In seinem Ausblick auf die mittelfristigen Ziele der GTGA wies van Ray darauf hin, dass sich die leistungsfähigen Betriebe der TGA-Branche durch das Vorweisen aufgabenspezifischer Qualitätszertifikate von den übrigen Marktteilnehmern absetzen können und müssen. ■