Der Verband Beratender Ingenieure VBI hat ein Forderungspapier für mehr Fairness bei Vertragsbedingungen für Ingenieurunternehmen vorgestellt. „Es liegt im vitalen Interesse unserer Gesellschaft, wirtschaftlich gesunde und handlungsfähige Ingenieurunternehmen zu erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise und der allseits in Kürze erwarteten Kreditklemme muss die öffentliche Hand Maßnahmen ergreifen, um die deutschen Planungsbüros zu entlasten und ihre Liquidität zu erhöhen. Übertriebene Sicherheitsbedürfnisse seitens der Auftraggeber müssen dringend beschränkt werden.“ Darauf hat jetzt der VBI-Hauptgeschäftsführer Klaus Rollenhagen anlässlich der Vorstellung eines Forderungspapiers für mehr Fairness bei Vertragsbedingungen hingewiesen.
Öffentliche Auftraggeber verlangen verstärkt Bürgschaften
Hintergrund sind steigende Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die Planungspartner für Sicherheitsleistungen. So verlangen Auftraggeber in letzter Zeit beispielsweise verstärkt Bürgschaften von Planern. Derartige Sicherheitsleistungen stellen laut VBI aber eindeutig eine Übersicherung des Auftraggebers dar, da jeder Planer - wie üblicherweise auch vertraglich verankert - eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Zusätzliche Bürgschaften müssen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand erworben werden und schränken damit die Liquidität ein und verteuern letztendlich das Bauen.
„Haftung der Planer muss angemessen sein“
Rollenhagen: „Auch die Haftung des Planers muss angemessen sein. Eine unbegrenzte Haftung, wie in vielen Verträgen üblich, gefährdet unnötig die Liquidität der Unternehmen. Denn diese Haftung erschwert die Kreditfinanzierung, weil die Banken die Risiken ungünstig und übertrieben beurteilen. Durch eine Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung könnte die öffentliche Hand einen einfachen Weg finden, die Planer finanziell zu entlasten“.
Statt Vorleistungsfinanzierung Vorauszahlung
Ein weiteres Problem liegt darin, dass Ingenieurbüros stets erhebliche Vorleistungen erbringen müssen. Die Vorfinanzierung für Gehälter und Sachmittel nimmt schnell den Umfang eines halben Jahresumsatzes ein. Das kann kaum ein mittelständisches Ingenieurbüro stemmen. Der VBI fordert die öffentlichen Auftraggeber auf, in Vertragsmustern die Vereinbarung aufzunehmen, dass zu Planungsbeginn eine angemessene Vorauszahlung erfolgt. Gleichfalls sollten Abschlagsrechnungen in angemessenen Abständen gestellt werden und eine kurzfristige Zahlung erfolgen.
Stärkung der Planungsunternehmen ohne Mehrbelastung
„Viele der genannten Erschwernisse sind kontraproduktiv und laufen den Bestrebungen der Bundesregierung entgegen, den Mittelstand zu stärken. Wir müssen jetzt alles tun, um zur grundsätzlichen Verbesserung der Liquidität der Planungsbüros beizutragen. Keiner der VBI-Vorschläge führt zu einer Mehrbelastung auf Auftraggeberseite. Sie erhöhen aber die Handlungsfähigkeit der Planungsunternehmen und tragen so zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei“, so der VBI-Hauptgeschäftsführer. ToR
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