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Verband Beratender Ingenieure

VBI begrüßt Wiedergeburt des Dipl.-Ing.

„Der Verband Beratender Ingenieure begrüßt ausdrücklich die Wiedereinführung des akademischen Grades Diplomingenieur. Das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt als erstes Bundesland seinen Universitäten und Hochschulen ermöglicht, den Studierenden wieder den Dipl.-Ing. zu verleihen. Master, achtsemestrige Bachelor und Diplomingenieure können somit gleichberechtigt existieren. Eine Verwirrung des späteren Arbeit- oder Auftraggebers, wie von Kritikern ins Feld geführt, können wir nicht erkennen. Das ist der erste wichtige Schritt, die ohne Not herbeigeführte faktische Abschaffung des Diplomingenieurs wieder rückgängig zu machen“, sagte VBI-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. Klaus Rollenhagen.

Studierende fragen Dipl.-Ing. nach


Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist vor allem die Nachfrage von Studierenden, die verstärkt wieder den akademischen Grad Diplomingenieur verlangten. Im nordöstlichsten Bundesland ist dafür eine vernünftige Lösung gefunden worden. Denn weder an den Ausbildungsinhalten noch an den dem Bologna-Prozess angepassten Strukturen solle etwas verändert oder gar die Internationalisierung von Abschlüssen angetastet werden.

„Akademische Abschlussbezeichnung ist zweitrangig“


„Mecklenburg-Vorpommerns Akademikerschmieden erhalten nun ihre Handlungsfreiheit zurück: Studierende, die auch die international anerkannte Marke Dipl.-Ing. für ihr eigenes berufliches Fortkommen nutzen wollen, können künftig den Grad Diplomingenieur für ihr Zeugnis beantragen. Das ist eine intelligente Lösung, die auch in anderen Bundesländern Schule machen sollte. Die akademische Abschlussbezeichnung ist zwar ein wichtiges Signal aber letztlich zweitrangig: Bedeutend ist für den VBI, dass die berufliche Qualifikation in Deutschland so hochwertig wie bisher bleibt und wir mehr junge Leute für ein technisches Studium, beispielsweise im Bauingenieurwesen, begeistern können“, so Rollenhagen. ToR

www.vbi.de