Die VerbraucherZeitung der Verbraucherzentrale Hessen berichtet in der Ausgabe Januar-März 2011 über ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hannover. Danach stellt die Werbeaussage „Umweltschonendes Kühlmittel (R410A)“ eine zur Täuschung geeignete Angabe über die Beschaffenheit von Klimageräten dar. Zuvor blieb ein Abmahnversuch der Verbraucherzentrale auf Unterlassung der genannten Aussage gegen einen Onlineshop erfolglos. Doch das Landgericht Hannover habe anschließend die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt. Die Verwendung von Treibhausgasen nutze nicht der Umwelt und sei eine dahingehend gesetzeswidrige Werbung, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Anmerkung: Das H-FKW-Kältemittel R410A weist zwar kein Ozonabbaupotenzial (ODP, Ozon Depletion Potential) auf, gehört aber mit einem GWP (relatives Treibhauspotenzial, Global Warming Potential, Greenhouse Warming Potential) von 1725 (auch deutlich abweichende Herstellerangaben) zu den sogenannten Treibhausgasen. Bezogen auf die in typischen R410A-Anwendungen früher eingesetzten Kältemittel und die höhere Energieeffizienz neuer Anlagen werden die Attribute „umweltschonend“ oder „umweltfreundlich“ für das Kältemittel R410A innerhalb der Branche sehr häufig verwendet. ■
Verbraucherzentrale Hessen