Der Arbeitskreis Einspar-Contracting im VfW hat die Einführung des Umweltzeichens für Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen durch RAL und Umweltbundesamt ausdrücklich begrüßt. Denn im Gebäudebestand bestehen erhebliche Energieeinsparpotenziale, die durch gezielte Investitionen in energieeffiziente Gebäudetechnik und durch ein professionelles Energiemanagement ausgeschöpft werden können. Zahlreiche Pilotprojekte in öffentlichen Gebäuden zeigen, dass durch die Hinzuziehung von Energiedienstleistern oft Einsparungen von 20 bis 30 % im Bereich der Anlagentechnik möglich sind. Die notwendigen Investitionen lassen sich dabei regelmäßig aus den eingesparten Energiekosten finanzieren. Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen bieten eine besonders interessante Möglichkeit, um signifikante Energieeinsparungen bei gleichzeitiger Übernahme der wirtschaftlichen und technischen Risiken durch den Auftragnehmer (Contractor) zu erreichen.
Erreichte Einsparungen müssen nachgewiesen werden
Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen auf die Verwendung von Musterverträgen mit den dort enthaltenen Mindeststandards für den Nachweis der Energieeinsparungen, Einführung eines Energiemanagementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30 % an CO 2 -Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicher zu stellen, dass die CO 2 -Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energieträgerwechsel (z.B. von Heizöl auf Biomasse) zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primärenergieeinsparung mindestens 25 % betragen muss.
Die Vergabe des Umweltzeichens erfolgt durch die RAL gGmbH unter dem Zeichen RAL-ZU 170 . ■