Der Verband für Wärmelieferung (VfW) hat Details aus dem von der Bundesregierung Ende August in Meseberg verabschiedeten Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm kritisiert. Eckpunkt 11 „Betriebskosten bei Mietwohnungen“ führt an, dass zum Contracting keine belastbaren Aussagen über das Energieeinsparpotenzial geben würde und dass man deswegen zunächst ein unabhängiges Gutachten beauftragen wolle. Nach VfW-Angaben gibt es aber bereits tragfähige Aussagen zum Potenzial. Neben der eigenen Datenbank mit zurzeit über 100 Contractingprojekten liegt eine vom Verband unterstützte Masterarbeit vor, die auf Basis von 49 untersuchten Projekten Aussagen über das Energie-, Kosten- und CO2-Einsparpotenzial macht. Im Durchschnitt wurden 21 % Energie eingespart. Als weitere Quellen benennt der VfW die „Optimus-Studie“ (www.optimus-online.de) von Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff, die Optimierungspotenzial bei bestehenden Anlagen für den Wohnraumbereich aufzeigt sowie die Studie „Verdopplung des Modernisierungstempos bis 2020 (Kurzfassung)“ in der der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) ein sehr großes Potenzial für Contractingmaßnahmen dokumentiert. Der VfW sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, vor dem Hintergrund der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie und der BGH-Rechtsprechung gesetzliche Markthindernisse für das Contracting zu beseitigen. Dazu sei für den Mietwohnbereich eine Gesetzesänderung dringend erforderlich. ToR
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