Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich heute auf ein Modell zur Einbeziehung selbstgenutzter Wohnimmobilien in die private Altersvorsorge („Wohn-Riester“) verständigt.
Das Modell, das zügig umgesetzt werden soll, sieht vor:
- Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beziehungsweise der Erwerb eines Genossenschaftsanteils soll zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Damit wird Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge hergestellt.
- Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte wird um Darlehensverträge für die Anschaffung oder den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beziehungsweise den Erwerb eines Genossenschaftsanteils erweitert. Auch Bausparkassen werden entsprechende Produkte anbieten dürfen.
- Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, dass heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100% für die Tilgung eingesetzt werden können.
- Aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen sollen bis zu 75% für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Eine Rückzahlung soll nicht mehr erforderlich sein. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt. Damit besteht die Möglichkeit, sich insoweit von den Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung zu befreien. Dabei wird sichergestellt, dass die Immobilie auch weiterhin zum Zweck der Altersvorsorge eingesetzt wird.
- Das Wohnungsbauprämiengesetz soll auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden.
Das meint die TGA-Redaktion
Lange hat die Bauwirtschaft auf die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Neuordnung der Wohnungsbauförderung gewartet. Ob und wann von dem neuen Altersvorsorgemodell die Hochbautätigkeit, profitiert, bleibt aber zunächst abzuwarten. Noch fehlt außerdem ein klares Signal, dass auch eine energetische Grundsanierung einer bereits selbst genutzten Immobilie in das neue Modell integriert werden kann. Denn eine Wohnimmobilie mit hohen Energiekosten dürfte kaum als Altersvorsorge herhalten können. Im Bereich der Gebäudemodernisierung sollte das Modell eigentlich einen Schwerpunkt setzen. Das Umweltbundesamt hatte schon im September 2006 gefordert, Subventionen und Förderanreize in der Wohnungsbauförderung stärker auf die Modernisierung des Altbestands auszurichten. Neben den Umlagekosten und dem Ressourcen- und Flächenverbrauch müsse die Gesellschaft sonst als Folge von immer mehr neuen Häusern, für weitere Kosten zum Bau neuer Straßen und anderer Infrastruktur aufkommen. ToR
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