Die Finanzministerkonferenz, das wichtigste Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen auf Länderebene, hat beschlossen, dass Handwerkerrechnungen erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein sollen.
ZDB
-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa befürchtet nun bei der Einführung eines Sockelbetrags die Zunahme von Schwarzarbeit. Nach dem aktuellen Stand, würde die Einführung eines Sockelbetrags eine große Zahl von Auftraggebern betreffen: Über 50 % der beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechnungen liegen unterhalb von 300 Euro und wären nach den Plänen nicht mehr begünstigt. Laut den Plänen der Finanzministerkonferenz sollen dadurch 400 Mio. Euro eingespart werden.
Mit einem 11-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen Schritt hin zur Steuervereinfachung tun. Da dies aufkommensneutral geschehen sollen, muss an anderer Stelle eingespart werden. Für das Baugewerbe ist eine faire Weiterentwicklung des Steuerbonus sinnvoll, indem Aufträge aus der Begünstigung herausgenommen werden, die sowieso legal vergeben werden müssen, wie Kaminkehrerleistungen oder Heizungswartungen. Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen hingegen würde zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge gerade nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können. ■
Mit einem 11-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen Schritt hin zur Steuervereinfachung tun. Da dies aufkommensneutral geschehen sollen, muss an anderer Stelle eingespart werden. Für das Baugewerbe ist eine faire Weiterentwicklung des Steuerbonus sinnvoll, indem Aufträge aus der Begünstigung herausgenommen werden, die sowieso legal vergeben werden müssen, wie Kaminkehrerleistungen oder Heizungswartungen. Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen hingegen würde zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge gerade nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können. ■