Die Einstellung des Betriebs der analogen Standardfestverbindungen der Deutschen Telekom im Oktober 2009 bedeutet auch für die Alarmübertragung tiefgreifende Veränderungen. Auf Errichter und Betreiber kommt großer Handlungsbedarf zu, da alle bestehenden analogen Übertragungsgeräte ersetzt werden müssen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Errichter für Sicherheitssysteme im ZVEI hin.
Bereits zum September 2008 haben die Deutsche Telekom und deren Konzerntochter T-Systems ihren Kunden die analogen Standardfestverbindungen (aSFV) gekündigt. Dabei gab es die Option der Neubeauftragung mit einer Laufzeit maximal bis zum 30. September 2009. aSFV werden seit vielen Jahren bei Alarmübertragungsanlagen eingesetzt. Sie verbinden u. a. Gefahren-, Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen mit Feuerwehr, Polizei oder Wachdiensten. Die Betriebseinstellung der aSFV ist Teil einer Plattformkonsolidierung, von der auch alle digitalen Festverbindungen mit Bandbreiten kleiner 2 Mbit/s betroffen sind. ToR
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