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ZVEI

IE2 ist jetzt Mindeststandard für Motoren

Seit dem 16. Juni 2011 dürfen gemäß der direkt wirkenden EuP-Motorenverordnung M640/2009 in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren in Verkehr gebracht werden, die mindestens der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen. Die Regelung umfasst Drehstrom-Normmotoren der Größen 0,75 bis 375 kW, die u.a. Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Aufzüge, Rolltreppen und Transportbänder antreiben. Anfang 2015 und 2017 treten die beiden nächsten Stufen, die IE3 Motoren und elektronisch geregelte Antriebe betreffen, in Kraft.

Ziel der EuP-Motorenverordnung ist es, die Energieeffizienz von Elektroantrieben zu steigern. Allein in Deutschland ließen sich nach Angaben des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) 38 TWh/a durch den intelligenten Einsatz elektrischer Antriebstechnik in Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen einsparen: Würden alle in Deutschland installierten Antriebe mit Energiesparmotoren und bei Bedarf mit elektronischen Antriebsregelungen ausgerüstet, ergäbe sich ein Energiesparpotenzial, das der Stromerzeugung von 16 Kraftwerksblöcken der 400-MW-Klasse bzw. der Stromerzeugung aus Windkraft im Jahr 2009 entspricht. Der Bruttostromverbrauch von Deutschland betrug im Jahr 2010 rund 620 TWh/a.

In Deutschland sind momentan etwa 35 Mio. Drehstrommotoren in Betrieb, von denen pro Jahr aber nur 3 bis 4 % modernisiert oder ausgetauscht werden. Erst nach über 25 Jahren wäre somit der Altbestand durch energiesparende Technik ersetzt. ■