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ZVEI

Unternehmen fordern mehr Vertragsfreiheit

Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Verträge zwischen Unternehmen müssen dringend reformiert werden. Das Aushandeln von individuellen Vereinbarungen muss erleichtert und der zwischenunternehmerische Geschäftsverkehr deutlicher von reinen Verbraucherverträgen differenziert werden. Andernfalls geht die Flucht aus dem deutschen Recht weiter und Deutschland droht, im internationalen Wettbewerb der Rechtsordnungen ins Hintertreffen zu geraten – mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft.

Das war die überwiegend geäußerte Forderung der rund 120 Teilnehmer eines Expertendialogs zum AGB-Recht in Heidelberg, der die Fortentwicklung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Förderung des Rechtsstandortes Deutschland zum Thema hatte. Zu der Veranstaltung hatten die Universität Heidelberg, der Baden-Württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und die Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts geladen, die von Wirtschaftsverbänden – BDI, DIHK, VDMA und ZVEI – sowie Anwaltskanzleien ins Leben gerufen wurde.

Thema der Konferenz war die derzeitige, für Unternehmen höchst unbefriedigende Rechtslage zur gerichtlichen Inhaltskontrolle ihrer Verträge. Die strenge Kontrolle, die ursprünglich nur zum Schutz von Verbrauchern vor Nachteilen im Kleingedruckten konzipiert war, wird von den Gerichten inzwischen in nahezu gleichem Ausmaß auf Verträge zwischen Unternehmen angewendet. „In der Konsequenz bedeutet diese Rechtsprechung, dass unentbehrliche Vertragsklauseln, insbesondere die existenziell wichtigen Klauseln zur Haftungsbegrenzung für Vermögensfolgeschäden, auf der Grundlage des deutschen Rechts von den Unternehmen nicht mehr rechtssicher vereinbart werden können“, so die Verbandsjustiziare Mathias Scherer (ZVEI) und Christian Steinberger (VDMA). Auch Individualvereinbarungen seien meistens kein gangbarer Ausweg für die Unternehmen, da solche nach den von der Rechtsprechung entwickelten hohen Anforderungen an ein individuelles „Aushandeln“ in der Praxis kaum realisierbar sind.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll: „Um Strandortnachteile zu vermeiden, muss es unser Bestreben sein, in Deutschland eine Zivilrechtsordnung zu schaffen und zu erhalten, die von hier ansässigen Unternehmen auch angenommen und gerne angewendet wird.“ Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich in einem schriftlichen Grußwort offen für Änderungen: „Die AGB-Kontrolle im Unternehmensverkehr darf nicht dazu führen, dass die rechtlichen Gestaltungsspielräume für Unternehmen übermäßig eingeschränkt werden.“ Das Vertragsrecht, einschließlich des AGB-Rechts, müsse „die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen verlässlich und rechtssicher regeln, ihnen aber auch immer die Freiheit lassen, ihre Rechtsbeziehungen weitgehend nach eigenen Bedürfnissen durch vertragliche Vereinbarungen zu gestalten.“ ToR

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