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ZVSHK

“Stillstand bei Modernisierung beenden“

Die Nuklearkatastrophe in Fukushima wirkt nach. Eine aktuelle Emnid-Befragung im Auftrag des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat ergeben, dass zwei von drei Eigenheimbesitzern sechs Monate nach Fukushima erklären, deutlich bewusster mit Energie umzugehen. Die Verbandsorganisation des Heizungsbauerhandwerks sieht darin ein wichtiges Signal an die Politik, den Stillstand bei der energetischen Gebäudesanierung zu beenden.

„Modernisierungswillige sind zutiefst verunsichert“


„Seit der Ablehnung des Gesetzentwurfes zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden durch den Bundesrat sind alle modernisierungswilligen Hausbesitzer zutiefst verunsichert“, erklärt Elmar Esser, der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Für eine Energiewende im Heizungskeller müssen Bund und Länder jetzt endlich starke Anreizsysteme schaffen“, appelliert Esser an die Adresse von Bundestag und Bundesrat.

Mit Steuerrabatt Energieeffizienz steigern


Der ZVSHK sieht in steuerlichen Investitionsanreizen eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung von Energieeffizienz und Klimaschutz im Wärmemarkt. „Bei fast 14 Mio. ineffizienten Heizkesseln in den deutschen Wohngebäuden reicht eine jährliche Erneuerung von 500.000 Wärmeerzeugern nicht aus, um eine glaubhafte Energiewende zu vollziehen“, urteilt der ZVSHK-Hauptgeschäftsführer. Die Bundesregierung oder der Bundestag müssten jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen, um den Stillstand bei der energetischen Gebäude- und Anlagensanierung aufzulösen.

Antrag der Grünen wird im Bundestag beraten


Inzwischen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag gefordert, dass der Deutsche Bundestag wegen der vom Bundesrat abgelehnten steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss anrufen soll (Bericht von TGA Fachplaner). Der Antrag wird nach Informationen der GEB-Redaktion im Deutschen Bundestag am 23. September 2011 ab 14.55 Uhr eine halbe Stunde lang abschließend beraten. Um ein Scheitern des Gesetzes noch zu verhindern, müssen entweder die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. ■