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ZVSHK

ZVSHK: CO2-Besteuerung? Nein Danke!

Der ZVSHK hat sich mit einem Statement seines Präsidenten Michael Hilpert gegen eine CO2-Besteuerung ausgesprochen:

„Wir kennen das schon! Für eine verfehlte Politik wird von den Verantwortlichen in Berlin stets das schlecht regierte Volk in Regress genommen. Besonders häufig erleben wir das auf dem weiten Feld der Energieversorgung. Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausstieg aus der Atomkraft, Stromnetzausbau oder jetzt Kohleausstieg – die unvermeidlichen Folgekosten einer irrationalen Energiepolitik tragen Steuerzahler und Verbraucher.

Jetzt wird von der Politik das nächste Schreckgespenst losgelassen. Denn Deutschland wird seine selbst gesteckten Klimaziele verfehlen. 40 % Treibhausgasreduktion sollten es 2020 werden (im Vergleich zu 1990). Schon heute ist klar, das geht schief. Der Klimaschutzbericht 2018 erwartet allenfalls 32 % weniger Treibhausgase. CO2-Besteuerung heißt das Zauberwort. So ganz neu klingt das zwar nicht mehr; wir kennen es schon im Kontext der fossilen Stromerzeugung. Jetzt aber geraten auch die fossilen Energieträger für die Wärmeerzeugung ins Blickfeld.

Da freuen wir uns als Heizungsbauer aber mächtig auf den Moment, wo wir unseren Kunden erklären müssen, dass sie für die neu installierte effiziente Gas- oder Ölheizung demnächst auch eine CO2-Steuer entrichten müssen. Glaubt die Politik wirklich, sie könnte mit diesem Taschenspielertrick, den Heizungsbestand in Deutschland ohne weiteres Federlesen auf erneuerbare Energien umstellen und die Lücke zum 40-%-Ziel schließen?

Im Namen unserer Kunden, die ihre Häuser und Wohnungen mehrheitlich mit den fossilen Energieträgern Gas und Öl wärmen, sagen wir: das wird natürlich nicht funktionieren. Im Koalitionsvertrag eine steuerliche Abschreibung auf energetische Sanierungen versprechen und dann stattdessen mit der CO2-Steuer um die Ecke kommen – das ist schon dreist. Zumal der fahrlässige Verzicht auf eine erfolgversprechende Förderung von Heizungsmodernisierungen – und das ist in unseren Augen die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung – bei Nichteinhaltung der Klimaziele das Risiko mit sich bringt, von anderen EU-Staaten Emissionsrechte einkaufen zu müssen. Natürlich wieder zu Lasten der deutschen Steuerzahler.

Wir sagen deshalb: Nein Danke! Die Hauseigentümer in Deutschland brauchen als Anstoß für die Modernisierung ihrer Heizungsanlagen keine zusätzliche Steuerbelastung sondern eine Steuerentlastung. Getreu dem Motto: Fördern und nicht fordern. Das zahlt sich letztlich auch für Mieter aus, die die hohen Energiekosten tragen müssen. Und von denen werden gerade diejenigen überproportional durch eine Preissteigerung belastet, die in großen Wohnanlagen von Fernwärme abhängig sind. Dieser soziale Aspekt ist aus unserer Sicht ein weiteres schlagendes Argument gegen die Einführung einer CO2-Bepreisung.“

Anmerkung der TGA-Redaktion

Dem ZVSHK sei seine Meinung in Sachen CO2-Bepreisung gegönnt. Die Argumente sind aber teilweise absonderlich. Die bisher vorliegenden Vorschläge und die bereits in anderen Ländern existierenden Modelle sehen ja nicht vor, dass der Staat die CO2-Besteuerung ohne Gegenleistung einstreicht, sondern dass sie an den Steuerzahler zurückfließen und sei es nur in der Form, dass die Klimaschädlichkeit der Energieträger in der Summe kostenneutral angeglichen wird.

Betrachtet man den häufigsten Fall für Gas- und Öl-Heizungen – die Modernisierung – liefert eine CO2-Besteuerung sogar ein zusätzliches Argument für eine vorgezogene Heizungserneuerung. Steigende Energiepreise erhöhen die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierungsmaßname. Sofern sie denn wirklich Energie einspart. Dies wäre eine Aufgabe, mit der sich das SHK-Handwerk nicht nur in Sachen Klimaschutz, sondern auch beim Kunden positionieren kann und sollte: Bei Modernisierungen das maximale Einsparpotenzial auszuschöpfen. Durch eine richtige Einregulierung und Einstellung und ein Monitoring der Verbräuche. Wer davon ausgeht, dass bereits die Installation einer verbesserten Technik auch die größtmögliche Einsparung erzielt, sollte sich einmal die Ergebnisse aus untersuchten modernisierten Anlagen anschauen.

Apropos Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“ Es gibt aber einen Vorbehalt, denn dieses Vorhaben ist nicht bei den „Prioritären Ausgaben“ berücksichtigt: „Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.“

Es ist wohl kein Geheimnis mehr, dass sich „zusätzliche finanzielle Spielräume“ in den nächsten Jahren nicht mehr ergeben werden. Aber eine CO2-Bepreisung wäre ein Ansatzpunkt für die Sicherstellung einer „unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung“. ■