- die Förderung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen durch Zuschlagzahlungen nicht nur für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom, sondern für den gesamten erzeugten Strom (d.h. auch den selbstgenutzten),
- die Förderung neuer und modernisierter, hocheffizienter Anlagen, die ab dem 1. Januar 2009 den Dauerbetrieb aufnehmen, auch über 2 MWel und
- die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen durch Zuschlagzahlungen.
Zum Download als PDF
Einzelexemplare der Broschüre „Das KWK-Gesetz 2009 – Grundlagen, Förderung, praktische Hinweise“, Best.-Nr. 05 12 09, können hier auch in gedruckter Form kostenlos angefordert werden: info@asue.de . ToR
Weitere Artikel zum Thema auf TGAonline
TGA-Dossier: Mini-KWK
TGA-Dossier: Mini-KWK-Produkte
Abbruchpläne für Mini-KWK-Förderprogramm
20.000 WhisperGen-BHKW bis 2014 bestellt