Für fossile Energien und für Strom sind im vergangenen Jahr Steuervergünstigungen in Höhe von 9,1 Mrd. Euro gewährt worden. In diesem Jahr liegt der Soll-Ansatz im Bundeshaushalt etwa genauso hoch, geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2073) hervor. Dabei handelt es sich unter anderem um Steuerbegünstigungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Energiesteuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Steuerbegünstigungen für Flüssiggas und Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird, Steuerbegünstigungen für Energieerzeugnisse, die in der Binnenschifffahrt und im Luftverkehr verwendet werden, sowie um die Steuerbegünstigungen für die Kraft-Wärme-Kopplung.
Hinzu kommen die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle, die im vergangenen Jahr 1,38 Mrd. Euro betrugen. In diesem Jahr sollen es 1,35 Mrd. Euro sein. Nach Angaben der Bundesregierung zählt die Nichterhebung von Mehrwertsteuer für den inländischen Streckenanteil internationaler Flüge nicht als Steuervergünstigung im Sinne des Subventionsberichts. Laut Umweltbundesamt wurden fossile Energieträger im Jahr 2008 sogar mit insgesamt 24 Mrd. Euro/a an Subventionen begünstigt (Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Mrd. Euro).
Unter Berufung auf Angaben der Internationalen Energie-Agentur (IEA) beziffert die Bundesregierung die weltweiten Subventionen für Energienachfrager auf 557 Mrd. US-Dollar im Jahr 2008. 2007 seien es 347 Mrd. US-Dollar gewesen. Der Anstieg erkläre sich zu einem großen Teil aus der Entwicklung der Rohölpreise. ToR
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