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Energiesparrecht

Länder befürchten nutzlose EnEV-Novelle

© Marvid / iStock / Thinkstock
Die Umwelt- und Energieminister der Länder mit Regierungsbeteiligung von Bündnis 90 / Die Grünen – Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – haben sich mit einem offenen Brief und einem Positionspapier bezüglich der geplanten gesetzlichen Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG an die zuständigen Bundesminister Dr. Barbara Hendricks und Sigmar Gabriel gewendet.

Hintergrund sind offensichtlich Bedenken, dass aufgrund der vielen rechtlichen, thematischen und terminlichen Abhängigkeiten das geplante Zusammenführungsgesetz hinter den Erwartungen und Erfordernissen zurückbleiben könnte: „Die Gefahr ist groß, dass am Ende des Tages weder die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht noch eine substantielle Vereinfachung für die […] Bürger, die betroffenen […] Planer und Ausführenden sowie die Vollzugsbehörden erzielt werden“, warnen die Landesminister in dem Positionspapier.

„Grundlegende Novelle in der gebotenen Tiefe erforderlich“

In dem offenen Brief verweisen die Minister deshalb darauf, dass sich eine Reform nicht in der Zusammenführung der Regelwerke erschöpfen dürfe. Gleichzeitig halten sie einen Abschluss des Verfahrens zur Neuregelung des Niedrigstenergiegebäudes gemäß kostenoptimalem Niveau der EU-Gebäuderichtlinie noch in der laufenden Legislaturperiode für „zunehmend unrealistisch“. Das eröffne jedoch die Chance, eine grundlegende Novelle in der gebotenen Tiefe und Sorgfalt anzugehen. Dafür nennen Länder u.a. folgende Punkte:

  • Ausrichtung der Primärenergiefaktoren am verursachten CO22-Ausstoß
  • Festlegung des Niedrigstenergiegebäude-Standards auf Basis einer Lebenszykluskostenbetrachtung
  • Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand
  • Überprüfung / Überarbeitung der Ausnahmeregelungen der aktuellen EnEV, um Klimaschutzziele verwirklichen zu können
  • Mittelfristige Berücksichtigung von „grauer Energie“ beim Gebäudeenergiebedarf
  • Trennung des Energieausweises vom Vollzugsnachweis, um für ihn für Verbraucher zu vereinfachen und verständlicher zu machen

„Nur eine neue Verpackung wird abgelehnt“

In der Einleitung des Positionspapiers heißt es: „Gesetze und Verordnungen, die den Energieverbrauch vom Eigenheim bis zum Bürokomplex regeln sollen, aber nur noch von einer kleinen Fachcommunity zu verstehen und daher nicht korrekt vollziehbar sind, müssen grundlegend überarbeitet werden. Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) verweist beispielsweise über hundertmal auf DIN-Normen, die ausgedruckt um die 5000 Seiten ergeben. Bei der Konzeption des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden zwar wechselseitige Bezüge zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und zur EnEV in den Blick genommen, aber hinsichtlich der Praxiserfahrungen nur ungenügend gelöst. […] Wir halten eine grundlegende Reform des Gebäudeenergierechts für zwingend erforderlich. Eine Reform, die lediglich die Verpackung ändert, aber die bekannten Inhalte beibehält, wird abgelehnt. Maßstab der Diskussion mit den relevanten Akteuren muss ein Zielquadrat aus Klimaschutz, Kosteneffizienz, Vereinfachung und Akzeptanz sein. Dazu gehört auch eine ehrliche Auseinandersetzung mit den bestehenden Spannungsverhältnissen.“ ■

Der offene Brief als Download
Das Positionspapier als Download