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Förderung

Anreizförderung für Heizungs- und Lüftungsanlagen

Am 1. Januar 2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) mit den Förderkomponenten „Heizungs- und Lüftungspaket“ gestartet. Mit dem APEE sollen neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller gesetzt werden. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Mio. Euro pro Jahr über 3 Jahre für Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse zur Verfügung.

Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, können mit dem APEE eine zusätzliche Förderung erhalten. Im Fokus steht erstmalig auch die Förderung von „effizienten Kombinationslösungen“.

Die Beantragung der Förderung für das Lüftungs- und Heizungspaket erfolgt bei Heizungssystemen, die fossile Energien nutzen, über die Antragstellung im Rahmen der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren als Zuschuss oder Kredit. So wird beispielsweise der Zuschuss bei Inanspruchnahme des Heizungs- oder Lüftungspakets von 10 % auf 15 % der Investitionskosten aufgestockt.

Die Beantragung der Förderung des Heizungspaketes bei Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt im Rahmen der Antragsverfahren des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Antragsteller können im Rahmen des Heizungspakets einen Zusatzbonus von 20 % des bisherigen MAP-Förderbetrags für den Heizungsaustausch und einen Zuschuss von 600 Euro für die Heizungsoptimierung erhalten. ■