Es wurden neue Grenzen für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen eingeführt. Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines „Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis“ bestimmt, maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Eine Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich. Die bisherigen Regeln waren seit 2008 in Kraft, die Förderung wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 01.01.2014 entgegen. Für die Antragstellung ist ein elektronisches Antragsverfahren eingerichtet worden. Die Datenblätter zur Datenerhebung sowie die weiterführenden Erläuterungen sind als Anhang zur novellierten Richtlinie in Kürze auf der Internetseite des BAFA einzusehen. ■
Weitere Infos beim BAFA