Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu alle Wirtschaftssubjekte außer Privatpersonen und Freiberufler. Indem noch mehr Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen, sollen zusätzliche Investitionen in klimafreundliche Kältetechnik angestoßen werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen.
Weiterhin wird das Antragsverfahren vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert. Der Verwendungsnachweis ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Die neuen Förderkonditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2015 beim BAFA eingehen. Die neue Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Weitere Infos auf www.bafa.de ■