In Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden. Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von
- voreinstellbaren Thermostatventilen,
- Einzelraumtemperaturreglern,
- Strangventilen,
- Technik zur Volumenstromregelung,
- separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces,
- Pufferspeichern
- und / oder die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.
Zuschuss von 30 % der Netto-Investitionskosten
Mit dem Förderprogramm sollen vorhandene Energieeinsparpotenziale an bestehenden Heizungssystemen gehoben werden. Die Zuschussförderung kann mit einem weitgehend elektronischen Verfahren (siehe unten) beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Netto-Rechnungsbetrag für förderfähige Anlagen und Leistungen an den Antragsteller gewährt. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen. Der Förderhöchstbetrag pro Vorgang beträgt 25.000 Euro.
Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt, das geplante Fördervolumen beläuft sich auf fast 1,86 Mrd. Euro. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Für 2017 sind 346 Mio. Euro geplant, in den Jahren 2018 bis 2020 stehen jeweils 470 Mio. Euro bereit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will mit dem Förderprogramm erreichen, dass bis 2020 jährlich bis zu 2 Mio. Pumpen ausgetauscht und 200.000 Hydraulische Abgleiche durchgeführt werden. Hintergrund ist eine Verringerung der Lücke, die zu den Einsparzielen der Bundesregierung bis 2020 klafft.
Abarbeitung dürfte schwierig werden
Laut ZVSHK handelt es sich bei dem Programm um eine der größten Einzelförderungen im Heizungssegment in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit stellt sich auch die Frage, wie das bereits sehr gut ausgelastete SHK-Handwerk die Nachfrage initiieren und bedienen kann. Rechnet man sehr optimistisch pro Pumpenaustausch nur eine Arbeitsstunde, würde das bei 2 Mio. Pumpen pro Jahr Vollbeschäftigung für 1150 Handwerker bedeuten – Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Aus den Fördermitteln von 100 Mio. Euro für 2016 und ergibt sich bei 30 % Zuschuss ein Umsatz von 333 Mio. Euro in den nächsten 5 Monaten. Bei einem Jahresumsatz von rund 114.000 Euro pro Mitarbeiter in den SHK-Betrieben bedeutet dies von August bis Dezember Vollbeschäftigung für mehr als 7000 Mitarbeiter in den knapp 53.000 SHK-Betrieben mit 347.730 Mitarbeitern (Zahlen des ZVSHK für das Jahr 2015). Oder: Gut 2 % aller Mitarbeiter der SHK-Betrieben sind erforderlich, um den Plan für 2016 zu erfüllen.
Ohne Zweifel sind 30 % Zuschuss für sich eigentlich selbst refinanzierende Maßnahmen attraktiv. Trotzdem wird das Programm erst einmal anlaufen müssen, im Süden haben die Sommerferien gerade erst begonnen und die Programmgestaltung zwingt nicht zur Eile. Um die Zielwerte zu erreichen, dürften somit maximal vier Monate zur Verfügung stehen, was die Erfüllung eher unwahrscheinlich macht. Ab 2017 stehen dann volle zwölf Monate, aber auch ein Vielfaches der Fördermittel zur Verfügung. Ganz ohne Spuren kann das also nicht ablaufen. Der schon hohe Auftragsbestand in den SHK-Betrieben dürfte weiter steigen und damit auch die Wartezeit für die Abarbeitung anderer Aufträge.
Wie sich die Nachfrage entwickelt, wird das BAFA allerdings sehr schnell feststellen können. Zum Start des Förderprogramms wurde das Online-Portal zur Registrierung geöffnet. Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Portal registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor der Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe(n) bzw. für den Hydraulischen Abgleich inkl. eventueller zusätzlicher Optimierungsmaßnahmen. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden. ■
Weitere Infos unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung/index.html