In vier Schritten zum Ergebnis
Der Rechner ermittelt in vier Schritten die Zuschüsse für die Voll- oder Teilsanierung sowie für die Neuerrichtung einer Kälte- oder Klimaanlage. Darüber hinaus zeigt der Rechner optionale Bonusmaßnahmen, beispielsweise für die Errichtung eines Wärmespeichers oder eines Freikühlers an. Der Rechner stellt dabei auf folgende Parameter ab: Art der Maßnahme bzw. Anlage, die Leistung sowie das verwendete Kältemittel. Nicht förderfähige Kombinationen werden als solche angezeigt.
Planungshilfe
Die Ergebnisse sind unverbindlich, stellen aber eine wertvolle Planungshilfe für die Finanzierung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen dar. Denn einerseits kann leicht ermittelt werden, ob eine bestimmte Maßnahme förderfähig ist. Andererseits lässt sich die Höhe des Zuschuss errechnen. Auch „Was-wäre-wenn“-Analysen zum Vergleich verschiedener Anlagenvarianten sind mithilfe des Förderrechners leicht durchzuführen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen.
Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, das den Zuschuss nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen auszahlt. ■