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FÖRDERUNG

Förderrichtlinien für Gewerbekälte

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat nun die vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen abschließend gebilligt. Sie sollen helfen, durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Stands der Technik (elektronische Expansionsventile, Drehzahlregelung der Verdichter, Regelung des Gesamtsystems und Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz) die Einsparungen zu heben. Besonders gefördert wird die Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.

Das Förderprogramm unterstützt durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Eine Bonusförderung für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme soll zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung geben.

Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise sollen nach Mitteilung des Bundesumweltministeriums für den StatusCheck (ermitteln des Energieeffizienzpotenzials einer bestehenden Kälteanlage) Anträge auch bis zu sechs Monate nach Durchführung möglich sein. ToR

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