Die Hoffnung währte kurz. Der umfangreiche und viel zu komplexe erste Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz GEG Anfang 2017 schürt mit seinem § 35 Abs. 2 und 3 erstmalig die Hoffnung, dass es künftig tatsächlich um einen in der Praxis nachgewiesenen Erfolg von energetischen Maßnahmen zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz geht. In § 35 (2) hieß es:
„Sofern elektrisch angetriebene Wärmepumpen genutzt werden, [...] muss ab dem 1. Januar 2019 die Wärmepumpe über eine Anzeige verfügen, die neben der nach Nummer 1 vorgeschriebenen Mindestjahresarbeitszahl direkt die von der Wärmepumpenanlage erreichte Jahresarbeitszahl als gemittelten Wert der letzten zwölf Monate ausweist, wobei in beiden Fällen die Strom- und Wärmemengen aller Systemkomponenten der gesamten Heizungsanlage durch Messungen zu erfassen sind.“
Zum ersten Mal wurden also Anforderungen konkret, die reale Effizienz von Wärmeerzeugungsanlagen zur Information der Nutzer durch den vorgeschriebenen Einsatz von Strom- und Wärmemengenzählern tatsächlich zu messen und anzuzeigen. Das wäre tatsächlich ein Fortschritt gewesen. Doch die Hoffnungen wurden mit dem zweiten, inoffiziellen Entwurf von November 2018 enttäuscht. Der eben zitierte Absatz 2 wurde einfach vollständig gestrichen. Begründung zu nun § 37:
„Die bislang in Nummer III. der Anlage zum EEWärmeG festgelegten technischen Anforderungen werden nicht in das neue Gesetz übernommen. Die Regelung ist zu streichen. Die technischen Anforderungen stehen nicht im Einklang mit der EU-Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 über die umweltgerechte Gestaltung von Wärmepumpen, die seit dem 27. September 2017 abschließend die Inbetriebnahme von Wärmepumpen regelt, und damit auch nicht im Einklang mit § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG), der als nationale Umsetzung dieser Ökodesign-Verordnung die Voraussetzungen des Inverkehrbringens energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegt, die von einer Durchführungsvorschrift erfasst werden.“
Die Lobby – mutmaßlich der Hersteller – hat sich wieder einmal durchgesetzt. An realer Überprüfung von CO2-Minderungsmaßnahmen ist man offensichtlich nicht interessiert. Die einmalige Chance, Verbraucher über die tatsächliche Effizienz ihrer Gebäude und Anlagen zu informieren, wurde vertan.
Ein Hoffnungsschimmer aus der EU: Die am 25. Dezember 2018 in Kraft getretene novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) fordert zukünftig fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler. Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Ab 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern zur Information bereitzustellen.
Statt Gesetz ein Förderprogramm
Anlass genug, alle an Effizienz und Klimaschutz interessierten Akteure aufzurufen, den Verzicht auf Messeinrichtungen im geplanten GEG nicht einfach hinzunehmen, sondern die Politik dazu zu bewegen, mindestens über ein bundesweites Förderprogramm den Erfolgsnachweis energetischer Maßnahmen zur CO2-Minderung zu etablieren. Allerdings wäre das Vorschreiben automatisierter Verbrauchs- und Effizienzmessungen für jeden neu installierten Wärmeerzeuger im GEG wirkungsvoller. So wie vor Jahrzehnten die integrierte Regelung von Wärmeerzeugern kurzfristig etabliert wurde und schnell ihren Eintritt in die damalige Heizungsanlagenverordnung gefunden hat.
Am 8. Januar 2019 fand deshalb bei proKlima in Hannover zusammen mit Bremer energiekonsens und der Ostfalia-Hochschule, Wolfenbüttel, eine Strategiesitzung statt, bei der ein Entwurf für ein Förderprogramm „Endenergie- und Wärmemengenzähler – integriert in Wärmeerzeugungsanlagen zur Effizienzmessung der Gebäude- und Anlagentechnik“ diskutiert wurde.
Die Idee ist: So wie sich heute fast jeder Autofahrer seinen momentanen und mittleren Kraftstoffverbrauch in l/100 km abrufen und mit den Werten der aktuellen WLTP-Norm vergleichen kann, sollte dies auch für die Wärmeversorgung von Gebäuden möglich werden. Gleichzeitig könnte mit vernachlässigbarem Zusatzaufwand sowohl die Effizienz des angeschlossenen Raumheiz- und Trinkwarmwassersystems als auch die Qualität von Planung und Ausführung der zu versorgenden Gebäude inklusive des individuellen Nutzerverhaltens transparent gemessen und angezeigt werden. Die Zusatzinvestitionen für Wärmemengen- und Endenergiezähler – industriell im Gerät integriert – werden auf 100 bis 150 Euro geschätzt.
Der Förderprogramm-Entwurf sieht vor, die im ursprünglichen GEG-Entwurf (2017) geplanten Mess- und Anzeigeeinrichtungen mit einem angemessenen Investitionszuschuss zu fördern. Bestandteile des Förderprogramm-Entwurfs könnten die bei der Ostfalia seit 2013 bis 2020 laufenden, von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekte zum Thema „Energiekonzepte mit Erfolgsnachweis durch Energieanalyse aus dem Verbrauch EAV“ sein.
Es fehlt nur der Impuls
Den Initiatoren des Förderprogramm-Entwurfs – proKlima, Bremer energiekonsens und Ostfalia – ist bekannt, dass an entsprechenden Messkonzepten in der Heizungsindustrie bereits gearbeitet wird, auf der ISH 2017 hatten sogar schon erste Hersteller bei der Vorstellung ihrer Gas-Brennwertgeräte auf den GEG-Entwurf reagiert. Aber, solange diese nicht gefördert oder gar gefordert werden, hält die Branche sich zurück. Keiner will der erste sein, der die Effizienz seiner Gerätetechnik in der Praxis auf den Prüfstand stellt.
Es ist auch für die Entwicklung der Branche wichtig, einen Wettbewerb der Effizienzkennwerte in der Praxis einzuleiten. Bisher scheiterte ein solches Vorhaben immer wieder am mangelnden Willen zu tatsächlicher Transparenz bei den wesentlichen Akteuren:
- Bei Herstellern von Wärmeerzeugern scheiterte es an der Angst, dass ihr Gerät schlechter abschneidet als das Wettbewerbsgerät. Argument: es liegt wesentlich am nachgeschalteten Heizungssystem.
- Bei den Fachplanern – falls überhaupt eingebunden – scheiterte es an der Angst, dass sie für die durch die EnEV und das EEWärmeG induzierte, viel zu komplexe Anlagentechnik mit in die Verantwortung gezogen werden, wenn es im Betrieb Probleme gibt.
- Beim Handwerk scheiterte es an der Angst, dass sie allein für schlechte Effizienz in der Praxis verantwortlich gemacht werden.
- Bei der Wohnungswirtschaft scheiterte es an der Angst, zugeben zu müssen, dass sie ineffiziente Technik in Auftrag gegeben und deren Kosten auf die Mieter umgelegt hat. Solange die Energiekosten wenigstens nicht steigen, besteht gegenüber den Mietern kein erhöhter Rechtfertigungsbedarf.
- Bei den Heizkostenabrechnungsfirmen ist von Anfang an kein erhöhter Bedarf an Transparenz vorhanden gewesen. Anderenfalls würde sich herausstellen, dass seit Erhöhung der Wärmeschutzanforderungen (ca. WSchV 1995) das Konstrukt „gerechte Heizkostenabrechnung“ nicht mehr der Realität entspricht. Die Lage einer Wohnung spielt eine viel größere Rolle als das Nutzerverhalten. Und: Vier von fünf Heizkostenabrechnungen bieten heute Anlass zur Beanstandung.
Die Liste könnte weitergeführt werden. Es geht aber nicht um einen Rückblick, sondern um den notwendigen Blick nach vorne. Mit einem Förderprogramm „Endenergie- und Wärmemengenzähler – integriert in Wärmeerzeugungsanlagen zur Effizienzmessung der Gebäude- und Anlagentechnik“ kommt auch die Bereitschaft aller beteiligten Akteure zu tatsächlichem Klimaschutz, zu messbarer CO2-Minderung und zum Effizienzwettbewerb der Systemtechnologien auf den Prüfstand. Meinen sie Klimaschutz ehrlich, dürfte es keine Absagen geben.
Das zum Effizienznachweis vorhandene Werkzeug der Energieanalyse aus dem Verbrauch (EAV) ist seit mehr als einem Jahrzehnt eingeführt, in verschiedenen DIN-Normen und VDI-Richtlinien als Stand der Technik anerkannt und muss nur noch „automatisiert“ umgesetzt werden. Hierzu soll der geplante Förderprogramm-Entwurf von proKlima und Bremer energiekonsens im Rahmen der aktuellen Diskussion zum GEG dienen.
Austausch mit Herstellern und Verbänden geplant
Nach der ISH 2019 ist ein Austausch mit Herstellern und Verbänden geplant, wie dies bereits in der Vergangenheit zu den Themen „Effizienz von Brennwertheizkesseln“ und „Optimierung von Heizungsanlagen mit Hydraulischem Abgleich“ erfolgreich stattgefunden hat. Die daraus resultierenden Verbesserungen haben bereits viele Erfolge in der Qualitätssicherung von Planung und Ausführung von Heizungsanlagen erbracht:
- Die Optimierung von Heizungsanlagen mit einem Hydraulischen Abgleich ist Standard vieler Förderprogramme geworden.
- Hocheffizienzpumpen sind Standard auch in neuen Wärmeerzeugern und viele Brennwertheizkessel haben erweiterte Modulationsbereiche und benötigen keine internen Überströmventile oder hydraulische Weichen mehr.
- Intelligente Sensoren, wie Volumenstrommesser sowie Temperaturfühler in Pumpen oder im Kesselwasserkreislauf sind bereits heute vorhanden. Die Effizienzkennwerte haben sich dadurch bereits wesentlich verbessert.
- Gleiches gilt für aktuelle Wärmepumpenentwicklungen mit Effizienzanzeige.
Nur die reale Messung der Effizienz von Gebäude- und Anlagentechnik lässt zukünftig weitere Verbesserungen mit dem Ziel von Endenergie- und CO2-Minderungen erwarten. Packen wir es gemeinsam an. ■
Heinfried Becker, Bremer energiekonsens
Dipl.-Ing. Stefan Leffers, proKlima, Hannover
Dipl.-Ing. Matthias Wohlfahrt, proKlima, Hannover
Dipl.-Ing. Peter Teuber, Ostfalia-Hochschule Wolfenbüttel
Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff, Ostfalia-Hochschule Wolfenbüttel, d.wolff@ostfalia.de