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Förderung

Geförderte Energieberatung: Beraterkreis erweitert

© Mike_Kiev / iStock / Thinkstock
Mit zwei neuen Richtlinien, die zum 1. Dezember 2017 in Kraft treten, erweitert das für die geförderte Energieberatung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Kreis der antragsberechtigten Energieberater in den Beratungsfeldern Wohngebäude und mittelständische Unternehmen. Durch die Bekanntmachung der neuen Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan iSFP) und der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung im Mittelstand im Bundesanzeiger am 7. November 2017 sind die Neuerung bereits amtlich.

Die wesentliche Änderung besteht in der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater. Eine Energieberatung innerhalb der genannten Förderprogramme kann künftig jeder ausführen, der die geforderte Qualifikation als Energieberater vorweist, eine objektive und neutrale Energieberatung durchführt und dafür die Haftung übernimmt.

Kriterium der Unabhängigkeit wird neu geregelt

Bisher war die „personenbezogene unabhängige Energieberatung“ für die Nutzung der geförderten Energieberatung erforderlich. Damit waren nur qualifizierte Energieberater, wie Architekten, Ingenieure und bestimmte Handwerker (ohne eigenen Betrieb), zugelassen, die kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Umsetzung von Energieeffizienzinvestitionen haben.

Durch die neue Regelung können ab 1. Dezember 2017 nun auch Handwerker, Hersteller oder Energieversorger das Förderprogramm nutzen, wenn sie die in der Richtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllen. Die Beratung muss allerdings auch weiterhin objektiv und neutral sowie mit hoher Qualität erfolgen. Die Förderbeträge für die „Energieberatung für Wohngebäude“ bleiben erhalten.

Änderung ist Teil der neuen Förderstrategie

Mit der Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Energieberater setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Schritt seiner neuen Förderstrategie um. Das BMWi erwartet, dass dadurch mehr qualifizierte Fachleute den Weg in die Energieberatung einschlagen, um mehr Privatpersonen und mittelständische Unternehmen zu Investitionsentscheidungen in Energieeffizienz zu beraten.

Beweggründe für die Änderungen

Ende 2014 wurden die Förderbeträge in der Energieberatung für Wohngebäude“ deutlich erhöht. Die Anhebung der Fördersätze hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Beratungszahlen: Die personenbezogene Unabhängigkeit führte – trotz der erheblichen finanziellen Anpassungen in beiden Förderprogrammen Ende 2014 – nicht zu mehr qualifizierten Energieberatungen. Von Januar bis September 2017 wurden nur rund 6200 qualifizierte Energieberatungen im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ durchgeführt. Die niedrigen Antragszahlen ohne Aussicht auf eine signifikante Steigerung waren der Anlass, den Kreis der antragsberechtigten Energieberater zu erweitern: Angesichts der rund 18 Mio. Wohngebäude in Deutschland, ca. 14 Mio. davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, liegen die großen Potenziale für Energieberatung noch weitgehend brach.

Hintergrundartikel im GEB

Im der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater, GEB 11/12-2017, sind ein Bericht zu den Hintergründen und weiteren Änderungen durch die neuen Richtlinien sowie ein Interview mit Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik – Wärme und Effizienz im BMWi mit einem Ausblick auf die künftige „ausbildungsunabhängige Prüfung für Energieberater im Wohngebäudebereich“ erschienen: . ■