Voraussetzung für den sogenannten Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
„Oft preiswerter als konventionelle Stromtarife“
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rechnet nun mit einem deutlich wachsenden Mieterinteresse an lokal erzeugten Solarstromangeboten. Auch aufgrund deutlich gesunkener Erzeugungskosten ließen sich diese oft preiswerter anbieten als konventionelle Stromtarife.
Allein in den 20 größten deutschen Städten gibt es ein Potenzial von bis zu 33.000 PV-Anlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Mio. Mieter könnten damit Solarstrom beziehen. Das ist das Kernergebnis einer Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der BSW kürzlich gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Deutschen Mieterbund (DMB) sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) vorgestellt hatte.
Weitere Informationen zum Thema Mieterstrom und die neue Förderung bietet das Infoportal www.sonne-teilen.de ■