Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
FÖRDERUNG

Höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen

Das Hexis-Brennstoffzellensystem Galileo 1000 N erreicht die Kriterien für die Bonusförderung “Stromeffizienz“. - Hexis - © Hexis
Das Hexis-Brennstoffzellensystem Galileo 1000 N erreicht die Kriterien für die Bonusförderung “Stromeffizienz“. - Hexis
Für Mini-KWK-Anlagen gelten ab dem 1. Januar 2015 verbesserte Förderkonditionen über die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el ( Mini-KWK-Richtlinie ). Vor allem im kleinen Leistungsbereich wurden die Zuschüsse deutlich angehoben.

Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Zusammen mit der Förderung des erzeugten KWK-Stroms nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ( KWKG ) verstärkt das Programm den Anreiz, die KWK-Technologie auch im kleinen Leistungsbereich zu nutzen.

Hohe Anforderung für Primärenergieeinsparung

Anträge für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen (Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW), können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die neuen Konditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim BAFA eingegangen sind. Die Förderung soll eine besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme anreizen. Die Richtlinie sieht deshalb hohe Anforderungen im Hinblick auf die Primärenergieeinsparung der Anlagen vor.

Förderfähige Mini-KWK-Anlagen müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen. Die Primärenergieeinsparung gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom muss bei Anlagen bis 10 kW el mindestens 15 % und bei Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kW el mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss vom Hersteller anhand von Prüfstands- und Referenzmessung durch Vorlage eines Prüfgutachtens eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden.

Es wird bei Vorliegen der Förderanforderungen gemäß Förderrichtlinie auf Antrag eine Basisförderung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Zusätzlich zur Basisförderung können bei Nachweis weiterer Anforderungen eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (Zusatzbonus 25 % der Basisförderung, serienmäßiger oder nachgerüsteter (zweiter) Abgaswärmeübertrager zur Brennwertnutzung und hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem) und eine Bonusförderung „Stromeffizienz“ (Zusatzbonus 60 % der Basisförderung, zurzeit nur mit Brennstoffzellen erreichbar) beantragt werden.

Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen

Das BAFA hat eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen ( PDF-Download ) veröffentlicht, die einen Überblick zu den zuschussfähigen Anlagen sowie zur Höhe der Förderung gibt. Die Liste der förderfähigen Anlagen, das aktuelle Antragsformular sowie weitere wichtige Hinweise zum Antragsverfahren sind zusammen mit der novellierten Richtlinie hier verfügbar, Informationen zur Stromvergütung nach dem KWKG können hier abgerufen werden. Die Stromvergütung kann über das elektronische Anzeigeverfahren in Anspruch genommen werden. ■