Die
KfW Bankengruppe
weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus und will damit nach eigenen Angaben auch Standards setzen. Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe: „Die KfW gibt nicht nur finanzielle Anreize, sondern definiert auch Standards, welches Zielniveau ein Gebäude mit einer energetischen oder barrierereduzierten Modernisierung erreichen kann. Damit wird den Bauherren eine gute Orientierung gegeben.“ (Anmerkung: Im letzten TGA Newsletter haben wir über Kritik des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) an der Förderpraxis berichtet: BVS: KfW-Förderung richtig ausrichten).
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 % der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag wurde ab Januar 2012 auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.
Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ unterstützt.
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell 1 % in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse ist am 1. Januar 2012 auf bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 15.000 Euro) gestiegen.
Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards „Altersgerechtes Haus“ für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses. ■
Aktuelle Übersicht über die KfW-Wohnförderung
Infos zu den Förderprogrammen
Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
Die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung wird von der KfW in Höhe von 50 % der Kosten unterstützt. Der Förderhöchstbetrag wurde ab Januar 2012 auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.
Bauherren, die energiesparend modernisieren oder einen energetischen Neubau realisieren möchten, werden wie bisher mit Förderkrediten aus den mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ unterstützt.
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten statt eines zinsverbilligten Kredits (Effektivzinssatz aktuell 1 % in allen Laufzeiten) auch einen Investitionszuschuss bekommen. Die Höhe der Investitionszuschüsse ist am 1. Januar 2012 auf bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 15.000 Euro) gestiegen.
Barrierereduziertes Wohnen bleibt ebenfalls ein Schwerpunkt. Die KfW führt das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, z.B. der Umbau von Bädern, Verbreiterung von Wohnungsfluren, Einbau von Aufzügen oder Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards „Altersgerechtes Haus“ für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses. ■
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