Ab 2012 geringere Verbilligungsleistung
Mithilfe des Programms wurden erstmals praktikable Standards für die Barrierereduzierung im Wohnungsbestand definiert und seit April 2009 barrierereduzierende Maßnahmen an mehr als 60.000 Wohneinheiten finanziert. Ab 1. Januar 2012 wird die KfW das Programm Altersgerecht (Programm Nr. 155) in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen. Es wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem „attraktiven Zinssatz“ ausgestattet – allerdings wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren.
Alte Konditionen bis 16. Dezember 2011
Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bundesbauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 % noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16. Dezember 2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen. Die Zuschussvariante wird zum Jahresende 2011 eingestellt. Spätester Antragseingang bei der KfW für Zuschussanträge ist ebenfalls der 16. Dezember 2011. Wichtig ist auch hier, dass der KfW bis zum 16. Dezember 2011 vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im Original vorliegen. Später eingehende oder unvollständige Anträge können laut KfW nicht mehr entschieden werden und werden zurückgesendet.
Programm wird bis April 2012 umgebaut
Im ersten Quartal 2012 wird die KfW die Darlehensvariante des Programms Altersgerecht Umbauen mit nahezu unveränderten Programmbedingungen fortführen. Die im Archiv des KfW-Beraterforums bereits zur Verfügung gestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Voraussichtlich zum 1. April 2012 will die KfW dann ein vollständig überarbeitetes und vereinfachtes Darlehensprogramm anbieten. ■