Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (
BAFA
) hat mit Stand 15. Juli 2011 die Liste
Förderbare - automatisch beschickte - Biomasseanlagen
veröffentlicht. Sie enthält Anlagen, die zurzeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 (Marktanreizprogramm, MAP) eingestuft sind. Die Liste wurde um Pelletöfen mit Wassertasche bereinigt, die die neuen Anforderungen der am 22. März 2010 in Kraft getretenen Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) nicht erfüllen. ■