Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm (
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) gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort. Dies hat jetzt das Bundesumweltministerium (BMU) bekannt gegeben. Für künftige Neubauten wird die Förderhöhe im Vergleich zum Altbau allerdings gesenkt. Neubauten müssen nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ab 1. Januar 2009 eine Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Deshalb, so das BMU, werden für Neubauten die bestehenden Basisfördersätze um 25% reduziert. Allerdings kann die Bonusförderung im Neubau in voller Höhe erfolgen.
400 Millionen Euro im Fördertopf
Das Bundesumweltministerium stellt im laufenden Jahr 400 Mio. Euro zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zur Verfügung. Die unveränderte Fortführung des MAP soll „Kontinuität in den Markt bringen“. Wie das Geld bei gleichen Fördersätzen ausgereicht werden soll, bleibt aber noch unklar. Schon 2008 wurden nicht alle verfügbaren Mittel abgerufen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ist dennoch zuversichtlich: „Wir haben mit Fördermitteln in Höhe von 236 Mio. Euro 2008 insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien ausgelöst. Damit haben wir für ein Investitionsvolumen von 1,6 Mrd. Euro gesorgt. Im laufenden Jahr wird diese auch konjunkturpolitisch bedeutsame Summe weiter steigen.“ ToR
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