Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Richtlinientext) vom 5. Dezember 2007 standen bisher für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller unter dem Vorbehalt, dass diese erst mit der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung kommen. Nach einer Mitteilung des für die Förderanträge zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegt die beihilferechtliche Genehmigung jetzt vor. Die Notifizierung umfasst auch die (Richtlinienänderung vom 17. Juni 2008), mit der eine Verlängerung des Kesseltauschbonus bis Ende 2009 und Ausweitung des Kesseltauschbonus auf Solar-Warmwasseranlagen festgelegt worden ist. Durch die Freigabe der EU-Kommission erfolgt nun auch die Öffnung des KfW-Programms Erneuerbare Energien (zur KFW Förderbank) für besonders förderwürdige große Anlagen. Hier können ab dem 1. September 2008 Anträge - in der Regel über die Hausbanken - gestellt werden. ToR
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