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Förderung

Neuerungen bei “Energieeffizient Bauen“

© pixinoo / iStock / Thinkstock
Zum 1. April 2016 erneuert die KfW ihr Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“. Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an.

Aufgrund der aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 31.03.2016 aus.

Zu den Neuerungen gehört, dass die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro ab April 2016 verdoppelt und eine 20-jährige Zinsbindung anbietet. Ferner hat der Bauherr einen verbindlichen Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält er 50 % (max. 4000 Euro) der Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten.

Der Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt 15 % der Darlehenssumme (bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit). Beim KfW-Effizienzhaus 40 gibt es einen Tilgungszuschuss von 10 % der Darlehenssumme (bis zu 10.000 Euro/WE) und beim KfW-Effizienzhaus 55 einen Tilgungszuschuss von 5 % der Darlehenssumme (bis zu 5000 Euro/WE). ■