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FÖRDERUNG

Neues Marktanreizprogramm

Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 sind am 1. März 2009 Änderungen bei der Förderung aus dem Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Die neuen Richtlinien setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Trinkwassererwärmung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken.

Bei Neubauten geringere Investitionszuschüsse werden
Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt von dieser Kürzung jedoch unberührt. [Anmerkung: Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von der Kürzung nicht betroffen. Im KfW-Programm Erneuerbare Energien wurden keine Kürzungen der Fördersätze für Anlagen in Neubauten vorgenommen.]

Weitere wesentliche Änderungen im Überblick

  • Solarkollektoren müssen zusätzlich die Anforderungen des RAL-UZ 73 (Stand 2004) erfüllen. Eine entsprechende Herstellererklärung ist vorzulegen.
  • Die Förderung für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung wird von 1000 Euro auf 500 Euro je Anlage abgesenkt. Diese Änderung gilt erst für ab 1. Juli 2009 gestellte Anträge. Luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW erhalten 500 Euro je Anlage.
  • Für förderbare Wärmepumpen kann zukünftig neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, wenn die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt werden. Mit dem Effizienzbonus kann die Basisförderung um 50% (bei Stufe I) bzw. um 100% (bei Stufe II) erhöht werden.
  • Ab dem 1. Juli 2009 ist die Berechnung der Jahresarbeitszahl (JAZ) bei Wärmepumpen nach der VDI 4650 (2009) durchzuführen. Die Messung der gesamten abgegebenen Wärmemenge ist notwendig, ggf. sind hierzu mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen. Die bisherigen Übergangsregelungen zur Berechnung der JAZ und der Messung der Wärmemenge treten zu diesem Stichtag außer Kraft.
  • Für die Innovationsförderung für Biomasseanlagen ab 100 kW Nennwärmeleistung gilt nunmehr ein Grenzwert für staubförmige Emissionen von maximal 15 mg/m3 (vorher 5 mg/m3). Die Förderung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität ist nunmehr bis zu einer Größe von 300 m3 /h aufbereitetes Biorohgas (vorher bis zu einer Größe von 500 m3/h Rohgas) möglich.
  • Daneben hat das Bundesumweltministerium weitere Änderungen bei der Bewilligung und Abwicklung der Förderung angekündigt. Nähere Informationen sollen dann auf www.bafa.de und www.kfw.de bekannt gegeben werden. ToR

Vergleich neue und bisherige Richtlinie

Im Kontext
WPsoft - Jahresarbeitszahlen-Rechner
KfW: Neuerungen in Förderprogrammen
2008: Rekordjahr für Solarthermie
Klarstellung zur Förderrichtlinie Gewerbekälte

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