Um die Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die KfW mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst.
Im Rahmen des ausgelaufenen Programms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.
Details zum neuen Förderprogramm: Vom 1. März 2016 bis 31. Dezember 2018 unterstützt der Staat den Kauf von netzdienlichen PV-Batteriespeichern mit anfänglich 500 Euro je kWp PV-Leistung und damit mit rund 25 % der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 %. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat mitgeteilt, dass die Branche mit den höheren Auflagen im Vergleich zum ersten Programm gut umgehen werden könne. Die offizielle Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger ist noch nicht erfolgt, das BMWi hat aber eine vorläufige Fassung veröffentlicht. ■