Änderungen bei den Einzelmaßnahmen
- Nassläuferumwälzpumpen: Neuer Energieeffizienzwert gefordert, EEI ≤ 0,20
- Der Ersatz von Kreiselpumpen wird nicht weiter gefördert.
- LED-Beleuchtung:
- Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015
- Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 % für kleine und mittlere Unternehmen und 10 % für sonstige Unternehmen.
- Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.
- Weitere Anforderungen enthält das Merkblatt für Einzelmaßnahmen
Änderungen bei der systemischen Optimierung
- Neuer Fördertatbestand: Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen.
- Eine Förderung nach AGVO ist nicht mehr möglich.
- Der Energieberater bzw. das Beratungsunternehmen muss nachweislich in der KfW-Beraterbörse oder der Liste für Energieeffizienz-Experten der dena gelistet oder vom BAFA für das Programm „Energieberatung im Mittelstand" anerkannt sein.
Weitere, allgemein gültige Änderungen
- Gewerbeanmeldungen werden neben dem Handelsregister- und Handwerksrollenauszug als Nachweis für eine unternehmerische Tätigkeit akzeptiert.
- Der Zeitraum zum Einreichen der Verwendungsnachweisunterlagen nach Ende des Bewilligungszeitraums wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.
Link zur Förderinfo Querschnittstechnologien beim BAFA . ■