Es ist und wird in den nächsten Jahren ein heiß diskutiertes Thema bleiben: Darf bzw. sollte man fossile Energieträger mit einer Lenkungsabgabe besteuern, um stärkere Anreize zu mehr Energieeffizienz und den Umbau auf erneuerbare Energien zu schaffen, bzw. um zielgerichtet solche Förderung auszuschütten? Während dies auf Bundesebene schon wegen der „Bürgerbelastungen“ von den großen Parteien gemieden wird, ist dieses auf kommunaler Ebene längst Realität.
Fast alle Energieversorger fördern
Auf fast jeder Energieabrechnung steht auch ein bestimmter Teil für regional ausgeprägte Förderprogramme für Energieeffizienz, Erneuerbare und Erdgasabsatz. Das geht auch aus einer Umfrage der EnergieAgentur.NRW bei 157 Energieversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen hervor. Nach einer Pressemitteilung fördern 73% der Energieversorger aus NRW Energieeffizienz, Sonne & Co mit Zuschüssen bis zu 2500 Euro.
Verbraucher akzeptiert durch Stillschweigen
Energieeffizienzoffensive oder quersubventionierte Kundenbindung? Eines dürfte klar sein: Der weitaus größte Teil der ausgeschütteten Förderung muss von der Gesamtheit der Kunden aufgebracht werden und steht als versteckter Posten mit auf der Energieabrechnung. Ob verwerflich oder nicht, das soll hier nicht diskutiert werden. Offensichtlich ist allerdings: Es gibt keinen Aufschrei beim Verbraucher. Das sollte die Parteien ermutigen, das Thema einmal aus anderer Perspektive zu betrachten.
Wärmegesetzt schon Realität?
Nimmt man die Förderprogramme einmal näher unter die Lupe, wird man feststellen, dass das von mehreren Verbänden geforderte und bereits im Koalitionsvertrag benannte Regenerative-Wärme-Gesetz in Teilbereichen schon Realität ist. Legt man beispielsweise die EVU-Förderung für Wärmepumpen auf den zu erwartenden Stromverbrauch mehrerer Jahre um und zieht dieses von den Wärmepumpentarifen ab, sind hier Deckungsbeiträge kaum realistisch. Die Fördergelder werden also nicht vom Wärmepumpen-Kunden erwirtschaftet, sondern von den anderen Verbrauchern finanziert. ToR
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