Wahlweise Tilgungs- oder Investitionszuschuss
Erfolgte die Förderung bisher ausschließlich durch Tilgungszuschüsse in Verbindung mit zinsgünstigen KfW-Krediten, haben Unternehmen nun die Wahl: Sie können entweder wie bisher einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Oder sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihrer Investitionsmaßnahme einen direkten Zuschuss von der KfW – ohne Inanspruchnahme eines KfW-Kredits.
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden technologieoffen Investitionen zur innerbetrieblichen Abwärmevermeidung und -nutzung gefördert. Dies umfasst insbesondere: Maßnahmen zur Prozessoptimierung, zur Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien, zur Dämmung von Anlagen, zur Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess sowie zur Verstromung von Abwärme. Das BMWi bezuschusst diese Investitionen mit bis zu 40 %. Auch die effiziente Nutzung außerhalb des Unternehmens wird gefördert, insbesondere dann, wenn Unternehmen ihre Abwärme für Heizzwecke nutzbar machen. Die Förderung umfasst auch Verbindungsleitungen, die zur Einspeisung in Wärmenetze nötig sind.
Um die Förderung beantragen zu können, muss ein Abwärmekonzept von einem unabhängigen Energieberater erstellt und vorgelegt werden. Sofern Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügen, kann das Konzept auch unternehmensintern erstellt werden. Die Erstellung des Abwärmekonzepts durch einen unabhängigen Energieberater wird ebenfalls mit bis zu 40 % bezuschusst.
Seit dem Start des Förderprogramms im letzten Jahr wurden über das Förderprogramm rund 150 Mio. Euro in Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und -nutzung investiert, mit einer CO2-Vermeidung von über 100.000 t/a. . ■