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Markteinführung der Brennstoffzellen-Heizung

Förderprogramm für Brennstoffzellen

Kompakt informieren

  • Ein neues KfW-Förderprogramm bezuschusst den Einbau von Brennstoffzellensystemen der Leistungsklasse 0,25 bis 5,0 kW<sub>el</sub> in Wohngebäude.
  • Der Investitionszuschuss setzt sich aus einem Festbetrag (Grundförderung) von 5700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangener 100 W<sub>el</sub> zusammen.
  • Wichtige Voraussetzungen sind eine Beantragung der Zuschussförderung vor Maßnahmenbeginn, die Begleitung durch einen Sachverständigen der Energie-Expertenliste des Bundes und der Abschluss eines Vollwartungsvertrags über zehn Jahre.

Hauseigentümer, die ein Brennstoffzellensystem in der Leistungsklasse 0,25 bis 5,0 kWel für die Wärme- und Stromproduktion einbauen lassen, können sich ihre Investitionen seit August 2016 mit hohen Zuschüssen fördern lassen. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Programm-Nr. 433, www.kfw.de/433 ) die Markteinführung mit einem Festbetrag (Grundförderung) von 5700 Euro, der mit einem Zusatzbetrag von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung aufgestockt wird. Der Zuschuss darf jedoch maximal 40 % der förderfähigen Kosten (siehe unten) und maximal 28 200 Euro je eingebauter Brennstoffzelle betragen.

Für ein Brennstoffzellensystem mit einer Leistung von 1 kWel beträgt die Gesamtförderung maximal 10 200 Euro. Mit dem Zuschuss geförderte Systeme dürfen ausschließlich mit der Vergütung für KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kombiniert werden. Nicht zulässig ist die Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiung für den Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom gemäß Stromsteuergesetz sowie die Nutzung weiterer öffentlicher Fördermittel.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Nicht gefördert wird laut KfW der Einbau in Boardinghäuser (als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen und die Maßnahme ist durch einen Sachverständigen zu begleiten. Die dabei zu berücksichtigende Energie-Experten-liste des Bundes ist unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude“ abrufbar. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestäti-gung zum Antrag“ und nach Abschluss die „Bestätigung nach Durchführung“.

In diesem Rahmen muss er unter anderem bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten (durch Angebote oder Kostenschätzung) zur Antragstellung mitwirken, bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken, die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen, die Konzeptionierung der energetischen Anlagentechnik erbringen, den Nachweis des Hydraulischen Abgleichs (auch das vereinfachte Verfahren A ist zulässig) und der Einbindung der Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes und die Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen, die Ausführung der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit der Planung prüfen sowie die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad   0,82 und der elektrische Wirkungsgrad el  0,32 betragen. Weitere Anforderung ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren. Dieser muss zudem einen elektrischen Wirkungsgrad von el  0,26 während der Vertragslaufzeit gewährleisten. Der Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch ein Fachunternehmen auszuführen, laut KfW-Merkblatt „idealerweise durch vom Hersteller geschulte Fachunternehmer“.

Förderfähig sind alle Kosten, die mit dem Einbau des Brennstoffzellensystems entstehen. Dazu zählen die Kosten für den Einbau (bei integrierten Geräten sind auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger förderfähig), die fest vereinbarten Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren und die Kosten für die Leistungen des Energieeffizienz-Experten. Gefördert werden sowohl integrierte Geräte als auch Beistellgeräte. Entsprechende Brennstoffzellen-Heizgeräte haben zum Beispiel Buderus, Elcore, Hexis, Junkers, Senertec, Solidpower, Vaillant und Viessmann im Programm.

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