Kompakt informieren
- Für die Einhaltung des Schallschutzes ist die Verwendung von schallschutzgeprüften Bauteilen zwingend erforderlich.
- Bauakustisch günstige Grundrisse und die Vermeidung der direkten Angrenzung von schutzbedürftigen Räumen und Bereichen mit haustechnischen Installationen haben zwar großen Einfluss auf die Schallschutzqualität des Gebäudes; eine schalltechnisch entscheidende Komponente ist jedoch auch die Rohrleitungsbefestigung.
- Bei einer mangelhaften Schalldämmung der Rohrleitungsbefestigung können Strömungsgeräusche unmittelbar übertragen werden.
- Schallschutzgeprüfte Rohrschellen bedeuten für den Planer und Auftragnehmer die nötige Ausführungssicherheit und belegen die Eignung durch ihren Schallschutznachweis.
Das vorrangige Schutzziel der geltenden Schallschutznormen ist der Schutz vor Geräuscheinwirkungen aus haustechnischen Anlagen. Weil Geräusche innerhalb eines Gebäudes von jedem Menschen anders wahrgenommen und subjektiv empfunden werden, wird das geforderte Schallschutzziel an einem maximalen Schalldruckpegel festgemacht.
Die Mindestanforderungen sind in DIN 4109 definiert, die im Juli 2016 in einer aktualisierten Fassung erschienen ist. Die Norm begrenzt den maximalen Installationsschallpegel LAF,max,n für Geräusche aus Trinkwasser- und Abwasserinstallationen innerhalb von angrenzenden fremden Wohn- und Schlafräumen auf < 30 dB(A). Ergänzend dazu beschreibt die VDI-Richtlinie 4100 in der aktuellen Fassung vom Oktober 2012 die Werte für einen erhöhten Schallschutz mit entsprechend niedrigeren Werten.
Im Zusammenhang mit den geltenden Regelwerken ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer sich je nach Gestaltung des Werkvertrages nicht allein auf die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 berufen kann. DIN 4109 ist bauaufsichtlich eingeführt und rechtlich verbindlich. Die Schallschutzvorgaben der VDI-Richtlinie 4100 sind dagegen nur maßgebend, wenn sie im Werkvertrag vereinbart sind. Aber: Bei baurechtlichen Streitfällen wird die VDI 4100 oftmals zur Beurteilung herangezogen, da diese Richtlinie das technisch Machbare darstellt und damit als Stand der Technik angesehen wird1).
Eignung der Produkte ist zu belegen
Allgemein orientiert sich derzeit der Maßstab für den Schallschutz, welcher mit der nötigen Sorgfalt bei Grundrissplanung, Materialauswahl und Bauausführung erzielbar sein sollte, an der Schallschutzstufe II gemäß VDI 4100. Der maximal zulässige Schallpegel ist nach dieser Richtlinie nicht nur niedriger als der Wert nach DIN 4109, sondern unterscheidet darüber hinaus in Mehrfamilienhäuser (LIn 27 dB(A)) sowie Einfamilien-Doppel- bzw. -Reihenhäuser (LIn 25 dB(A)). Zusätzlich gelten mit VDI 4100 auch Bäder als schutzbe-dürftige Räume, wenn deren Grundfläche 8 m2 oder mehr beträgt.
Unabhängig davon, welche Schallschutzvorgabe für den Werkvertrag gilt, muss sich der Ausführende auf die Schallschutzeigenschaften der eingesetzten Produkte verlassen können, was am Ende auch in den Ausführungsunterlagen durch die erforderlichen Schallschutznachweise zu belegen ist.
Nicht unter die Schallschutzanforderungen fallen die nutzerbedingt verursachten Geräusche, die zwar kurzzeitig, dafür aber mit einer hohen Schallpegelspitze auftreten. Beispiele hierfür sind Druckschlaggeräusche durch das schnelle Schließen von Armaturen, das Aus-lösen einer WC-Spülung oder ein WC-Sitz, welcher auf der Sanitärkeramik aufschlägt. Für Nutzergeräusche sind – auch bei den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechend SSt II und SSt III nach VDI 4100 – keine Kennwerte festgelegt, sodass zum Beispiel eine allzu geräuschvolle Benutzung von Sanitärobjekten nicht als bauakustischer Mangel gedeutet werden kann.
Einfluss der Bauweise
Störende Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen, die für Planer und Ausführende ein Haftungsrisiko bedeuten, haben vielfältige Ursachen. Die häufigsten Beispiele sind Trinkwasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen oder Pumpen, die wegen fehlender Schallentkopplung einen unmittelbaren Kontakt zum Baukörper herstellen. Überschreiten die davon verursachten Geräusche, wie Plätschern, Rauschen oder ein dauerndes Surren, den maximal zulässigen Schalldruckpegel, ist rechtlicher Ärger nicht mehr weit.
Einer der häufigsten Streitfälle im Immobilienbereich ist das störende Abwassergeräusch aus der Nachbarwohnung. Das Haftungsrisiko ist für den ausführenden SHK-Fachunternehmer auch deshalb besonders hoch, weil beklagte Schallschutzmängel häufig vorschnell den gebäudetechnischen Gewerken angelastet werden, obwohl bautechnische Gewerke oftmals mit beteiligt sind oder mangelhafter Schallschutz bereits durch eine schalltechnisch ungünstige Grundrissplanung von vornherein programmiert war. Hinzu kommt, dass die moderne Bauweise mit hoch wärmegedämmten Gebäuden mit dazu führt, dass Umweltgeräusche stärker abgeschottet werden, wodurch zugleich im Gebäudeinneren entstehende Geräusche stärker wahrgenommen werden.
Schallschutzrisiko Rohrbefestigung
Auslöser für ein Schallereignis bei Sanitär- und Heizungsanlagen ist das durchströmende Medium, welches aufgrund seines Strömungsverhaltens sowie abhängig von Fließgeschwindigkeit und Druckverhältnissen die Rohrleitung oder Armatur in eine Schwingung versetzt. Bei direktem Kontakt mit dem Baukörper überträgt sich diese Schwingung unmittelbar in das umgebende Baumaterial und wird innerhalb eines bestimmten Umkreises vom Baukörper wieder als Luftschall abgegeben Abb. 2.
Ein sensibler Punkt ist hierbei die Befestigung der Rohrleitungen. Die Rohrschellenbefestigung bildet einen Kontaktpunkt zwischen Rohrleitung und Baukörper. Damit hat die Rohrschelle einen erheblichen Einfluss auf den Installationsschallpegel und ist deshalb ein nicht zu unterschätzendes Element unter der Vielfalt an verwendeten Installationsmaterialien. Die Rohrschelle mit Gummieinlage ist mittlerweile seit Jahrzehnten ebenso gängiger Standard wie die Dämmung von Rohrleitungen gegen Wärmeverluste bzw. zur akustischen Entkopplung vom Baukörper. Die Gummieinlage in der Rohrschelle absorbiert die Schwingung und reduziert damit erheblich die Schallübertragung in das Bauwerk. Bei der höchsten Schallschutzstufe III nach VDI 4100 kann damit allein jedoch noch nicht gewährleistet werden, dass der geforderte Schallschutz in ausreichendem Maß erfüllt wird.
Schallschutzrisiko Installationsdichte
Die größte Zahl an Rohrbefestigungen findet sich bei SHK-Installationen in Installationsschächten und vor allem im Bereich von Stockwerksverteilungen, Badinstallationen und Heizkörperanbindungen. Die Befestigungsabstände werden umso kleiner, je kleiner die Rohrdimension ist. Umgekehrt betrachtet bedeutet dies, dass sich mit abnehmendem Rohrquerschnitt die Zahl der Rohrbefestigungen erhöht. Die größte Dichte an Einzel-Rohrbefestigungen tritt also genau dort auf, wo eine der Ursachen für unerwünschte Geräusche aus haustechnischen Anlagen in der Nähe von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der Schallschutznorm liegt.
Verstärkt wird das Schallschutzrisiko durch ungünstige Leitungsführungen, die für stärkere Strömungsgeräusche sorgen Abb. 3. Ein Beispiel sind Verzüge von Abwasser-Fallleitungen, beispielsweise in Wohn- und Geschäftshäusern mit unterschiedlichen Grundrissanordnungen, wenn Sanitärräume nicht direkt übereinanderliegen. In der Trinkwasserinstallation gilt zudem das Gebot, die Rohrleitungen aus trinkwasserhygienischen Gründen möglichst klein zu dimensionieren, woraus wiederum höhere Fließgeschwindigkeiten resultieren. Um in Stockwerksinstallationen die Durchströmung aller Leitungsteile sicherzustellen, werden diese als Ringleitungssystem ausgeführt, woraus sich wiederum längere Leitungsstrecken und dementsprechend mehr Befestigungspunkte ergeben.
In diesen Bereichen häuft sich damit auch das Risiko, dass punktuell durch mangelhafte schalltechnische Entkopplung ein Ausführungsrisiko entsteht. Hinzu kommt, dass die Rohrschelle bei SHK-Installationen ein Produkt ist, welches auf der Baustelle körbeweise verarbeitet wird, in der Materialbeschaffung und im Einkauf aber zu den C-Artikeln zählt. So finden sich im Lager und in den Baustellenvorräten oft Rohrschellen unterschiedlichster Fabrikate. Im Lager vermengen sich schnell zu günstigen Preisen eingekaufte Sonderposten namenloser Produkte mit den Restbeständen der letzten zehn Baustellen. Hier kann sich in der laufenden Disposition und in der Lagerführung einiges einschleichen, was sich irgendwann an ausgeführten Installationen zu einem Gewährleistungsfall in Sachen Schallschutz auswirken kann, auch für den bauüberwachenden Planer.
Rohrschellen mit Schallschutznachweis
Für die Leitungsinstallation von Sanitär- und Heizungsanlagen lassen sich mit schallschutzgeprüften Rohrschellen ohne Zusatzmaßnahmen die Anforderungen an den Schallschutz bis SSt II erfüllen. Damit kann der verantwortliche Fachplaner eine schallschutzgeprüfte Rohrleitungsbefestigung bereits in der Ausschreibung vorgeben, wenn der Auftraggeber für das Bauvorhaben ein definiertes Schallschutzziel vorgibt.
Mefa weist seine Marktpartner in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies für das Fachunternehmen sowohl Kalkulations- als auch Ausführungssicherheit bedeutet. Die Prüfung der Mefa-Rohrschellen erfolgte nach den Vorgaben der DIN EN ISO 3822-1 „Akustik – Prüfung des Geräuschverhaltens von Armaturen und Geräten der Wasserinstallation im Labor“. Die Prüfungen bestätigten, dass damit Schallverbesserungswerte bis zu 20 dB(A) erreicht werden. Somit können schon ohne weitere Zusatzmaßnahmen die Bedingungen für die SSt II nach VDI 4100 erreicht werden Abb. 4.
Die SSt III nach VDI 4100 setzt die Werte der SSt II um 3 dB(A) niedriger an. Bei dieser Schallschutzanforderung ist es nicht nur zwingend notwendig, dass eine schalltechnisch günstige Grundrissplanung vorliegt, sondern auch durchgehend bauakustisch bzw. schallschutzgeprüfte bau- und installationstechnische Komponenten verwendet werden. Bei sehr hohen Schallschutzanforderungen empfiehlt Mefa, zur Auswahl der geeigneten Rohrleitungsbefestigungen mit der Technischen Beratung Rücksprache zu halten. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Verwendung von schalldämmenden Dübeln für Rohrbefestigungen – allerdings nur dort, wo für die Befestigung von Rohrleitungen keine brandschutztechnischen Anforderungen gelten (wo ggf. nur Dübel aus Metall zugelassen sind).
Ein Praxistipp zur Minimierung von Schallschutzrisiken ist, die Zahl der einzelnen Befestigungspunkte so weit wie möglich zu reduzieren. Beispielsweise durch die Befestigung einer Verteilleitungstrasse für Trinkwasser kalt/warm/Zirkulation und Heizung Vorlauf/Rücklauf unter der Rohdecke oder im Installationsschacht. Die Verwendung einer Montageschiene, die an zwei Punkten im Beton oder im Mauerwerk befestigt wird, ist schalltechnisch günstiger als fünf Einzelbefestigungen.
Fußnoten
1) Gemäß § 13 VOB/B „ist eine Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.“ Kritisch sind damit insbesondere Verträge, in denen die Schallschutzstufe nicht explizit vereinbart ist.
Bauliche Schallschutzmaßnahmen
Wirksamer Schallschutz wird neben der Entkopplung von Rohrleitungen durch Schalldämmeinlagen durch das Zusammenwirken weiterer baulicher Maßnahmen erzielt, die den Schallschutz von haustechnischen Anlagen weiter verbessern können:
- Installationswände mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens 220 kg/m<sup>2</sup>
- Einsatz von geräuscharmen Armaturen, Anlagen und Rohrmaterialien
- schalltechnische Entkopplung von Wand- und Deckendurchbrüchen
- Grundrisse so planen, dass ein möglichst großer Abstand zwischen haustechnischen Anlagen und schutzbedürftigen Räumen besteht (z. B. keine Rohrleitungen an der Schlafzimmerwand)
- schallentkoppelte Installationswände bzw. Vorwandinstallationssysteme
- Aggregate, Ventilatoren oder Pumpen schallentkoppeln (z. B. durch elastische Lagerung)
Fehler beim Schallschutz (beispielsweise durch eine fehlende Schallentkopplung) sind im Nachhinein nur noch schwer oder mit extrem hohem Aufwand zu korrigieren. Eine schon im Bauvertrag getroffene Vereinbarung über Teilabnahmen während der Bauphase kann planerische und handwerkliche Fehler schon im Vorfeld aufdecken.
Dipl.-Ing. (FH) Volker Weber
ist Produktmanager bei der Mefa Befestigungs- und Montagesysteme GmbH in 74635 Kupferzell, volker.weber@mefa.de, www.mefa.de