Heizwärmebedarfs-Kriterium bleibt bestehen
Der Heizwärmebedarf eines Passivhauses darf 15 kWh/(m 2 a) nicht überschreiten. Das gilt auch weiterhin. Anstelle des bisher betrachteten Primärenergiebedarfs tritt mit Einführung der neuen Klassen aber der Gesamtbedarf „Erneuerbarer Primärenergie“ (PER / Primary Energy Renewable). Bei einem „Passivhaus Classic“ liegt dieser Wert bei maximal 60 kWh/(m 2 a). Ein „Passivhaus Plus“ ist effizienter: Es darf nicht mehr als 45 kWh/(m 2 a) erneuerbare Primärenergie benötigen. Zudem muss es – bezogen auf die überbaute Fläche – mindestens 60 kWh/(m 2 a) Energie erzeugen. Beim „Passivhaus Premium“ ist der Energiebedarf sogar auf 30 kWh/(m 2 a) begrenzt, die Energieerzeugung muss mindestens 120 kWh/(m 2 a) betragen.Die genauen Zertifizierungskriterien sowie Details zur Berechnung nach dem System der „Erneuerbaren Primärenergie“ sind ab sofort auf der Online-Plattform Passipedia verfügbar.