Insbesondere was den Anschluss raumluftabhängiger Einzelraumfeuerstätten in Neubauten betrifft, war es in den letzten Wochen vermehrt zu Rückfragen bei den Verbänden gekommen. Vor allem wenn eine separate Zuluftführung der raumluftabhängigen Feuerstätte an den Ringspalt/Luftschacht des Schornsteines angeschlossen werden soll. „Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Keramik-Schornsteinhersteller mit dieser Anschlusspraxis zeigt, dass dies technisch kein Problem ist“, sagt Burkhard Kehm, Vorsitzender der IPS.
Voraussetzungen für zulässigen Anschluss
Formal ist diese Möglichkeit des Anschlusses unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zum Beispiel wenn das in der Zulassung oder Bauartgenehmigung des Schornsteinanbieters ausdrücklich geregelt ist, bzw. eine Umkennzeichnung der Abgasanlage als Schornstein seitens des Herstellers erfolgt. Die Zulässigkeit besteht ebenfalls, sofern das Schornsteinprodukt, bestehend aus Abgasschacht und Verbrennungsluftschacht, nicht als LAS gekennzeichnet wird. Der Anschluss von raumluftunabhängigen Feuerstätten mit bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) an einen Luft-Abgas-Schornstein ist sowieso zulässig und ebenso unproblematisch.
Die Verbändeinformation steht auf www.proschornstein.de als PDF-Dokument zur Verfügung. ■